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Infoblatt Unternehmerische Zusammenarbeit im Dienstleistungssektor


Ziele, Formen und Folgen der Unternehmerischen Zusammenarbeit im Dienstleistungssektor



McDonalds Filiale (Kraus)


Ziele und Folgen der Zusammenarbeit

Im Dienstleistungsbereich gibt in zunehmenden Maße Tendenzen zur Entwicklung von Mehrbetriebsunternehmen oder unternehmensübergreifender Zusammenarbeit. Dabei gibt es verschiedene Formen der unternehmerischen Zusammenarbeit. Weit verbreitet sind Filialsysteme, Franchising, Einkaufsgemeinschaften und freiwillige Ketten. Ein Hauptziel dieser Kooperationen ist die interne Kostenersparnis, die durch die Zusammenarbeit realisiert werden kann. Nach außen können die kooperierenden Dienstleistungsunternehmen durch gemeinsame Werbung und ein identisches Auftreten (z. B. Angebot) den Bekanntheitsgrad steigern und somit höhere Umsätze generieren. Die gewählte Organisationsstruktur ist abhängig von den Marktbedingungen und der Art des Angebots. Im Bereich standardisierter Dienstleistungen mit niedriger Produktkomplexität und geringer Marktunsicherheit gewinnen hierarchische Organisationsformen, wie Filialsysteme von Mehrbetriebsunternehmen, an Bedeutung. Bei größerer Marktunsicherheit und höherer Produktkomplexität können andere Kooperationsformen zwischen selbstständigen Unternehmen angestrebt werden. Dadurch ist ein flexibleres Reagieren auf sich ändernde Markbedingungen möglich. Zusammenarbeit in Netzwerken (z. B. strategische Allianzen) tritt bei Dienstleistern auf, die ein durch hohe Marktunsicherheit gekennzeichnetes Angebot vorhalten. In Kooperationsformen eingebundene Unternehmen haben ein anderes Standortverhalten als unabhängige Wirtschaftseinheiten. Durch das gemeinsame Auftreten und mögliche höhere Umsätze können diese Dienstleistungsunternehmen attraktivere Standorte wählen (z. B. in höherrangigen Zentren). Die vergleichsweise schwächeren unabhängigen Wettbewerber finden sich dagegen in kostengünstigeren Randlagen oder lokalen Marktnischen. Sehr deutlich können die Folgen der Zusammenarbeit im Einzelhandel nachvollzogen werden. Große Einzelhandelsketten dominieren mittlerweile die umsatzattraktiven 1a-Lagen der Städte, während unabhängige Einzelhändler in Randlagen zu finden sind oder gar ganz vom Markt verschwinden.


Filialsysteme

Bei einem Filialsystem führt ein Mehrbetriebsunternehmen an verschiedenen Standorten Filialbetriebe. Durch das Filialsystem können Umsatzpotenziale verschiedener Regionen erschlossen werden. Gleichzeitig sind interne größenbedingte Kostenersparnisse möglich. Beispielsweise können beim Einkauf der Ware beim Zwischenhändler Mengenrabatte gewährt werden, wenn große Warenmengen durch die Handelsketten geordert werden. Mehrere Filialen bilden eine Handelskette. Eine Filiale ist die Niederlassung eines Unternehmens. Der Stammsitz befindet sich an einem anderen Ort. Der Filialisierungsgrad im Einzelhandel gibt den Anteil der Unternehmen an, die von den Mehrbetriebsunternehmen betrieben werden. Ein zunehmender Filialisierungsgrad ist ein typisches Kennzeichen für den strukturellen Wandel im Dienstleistungssektor in Europa und Nordamerika.


Franchising

Franchising (Konzessionsverkauf) ist eine Geschäftsmethode, bei der ein Franchise-Geber dem selbstständigen Franchise-Nehmer gegen Gebühr die regionale Nutzung des Geschäftskonzeptes einräumt. Der Franchise-Nehmer erhält das Recht, gegen Vergütung und Einräumung von Kontrollrechten ein Beschaffungs-, Marketing- und Organisationskonzept des Franchise-Gebers zu verwenden. Zur Nutzung des weit verbreiteten Markennamens gehören beispielsweise ein gemeinsamer Name, ein gemeinsames Angebot, eine gemeinsame Betriebsgestaltung, Ausstattung und Werbung. Der Franchise-Nehmer hat den Vorteil, sich an den Erfolg eines bekannten Angebots binden zu können. Wenn ein vorhandener Betrieb durch einen Franchise-Nehmer übernommen wird, kann in der Regel sofort auf ein laufendes Geschäft und einen festen Kundenstamm zurückgegriffen werden. Außerdem kann der Franchise-Nehmer ein getestetes Geschäfts-Konzept anwenden, ein meist langjährig aufgebautes gutes Image nutzen und besitzt darüber hinaus noch Gebietsschutz. Der Franchise-Nehmer ist dennoch ein selbstständiger Unternehmer. Risiken für den Franchise-Nehmer bestehen vor allem bei kleineren und markenschwachen Franchise-Gebern. Die Systempartnerschaft kann dann nichts wert sein, weil z. B. der Franchise-Nehmer verpflichtet wird, bei bestimmten überteuerten Großhändlern einzukaufen. Ein Nachteil für den Franchise-Nehmer ist ebenfalls, dass ihr Unternehmensgewinn durch direkte und indirekte Abgaben geschmälert wird.
In den vergangenen Jahren haben sich mehrere Franchise-Typen herauskristallisiert. So gibt es Vertriebsfranchising, bei dem in einem Geschäft, das den Namen des Franchise-Gebers trägt, bestimmte Waren durch den Franchise-Nehmer vertrieben werden (z. B. Baumarkt). Beim Produktfranchising stellt der Franchise-Nehmer nach Anweisung des Franchise-Gebers eine bestimmte Ware selbst her und verkauft diese unter dessen Warenzeichen (z. B. ein Getränkeabfüllbetrieb). Dann gibt es noch das Dienstleistungsfranchising, bei dem der Franchise-Nehmer unter den Geschäftsbeziehungen des Franchise-Gebers Dienstleistungen anbietet. Bestimmte Richtlinien und Vorgaben des Franchise-Gebers sind einzuhalten (z. B. Systemgastronomie). Beispiele für Franchise-Geber sind der Textilhändler Benetton, die Systemgastronomen McDonalds und Burger King und die Nachhilfebetreuer Schülerhilfe. Die meisten Franchiseaktivitäten in Deutschland sind im Einzelhandel, in der Hotellerie und Gastronomie und im Bereich Makeln und Vermitteln sowie Schulung und Beratung zu finden.


Einkaufsgemeinschaften und freiwillige Ketten

Schließen sich selbstständige Unternehmen beim Wareneinkauf zusammen, so spricht man von Einkaufsgemeinschaften. Durch die zwischenbetriebliche Kooperation können z. B. größere Mengen an Waren gegenüber dem Hersteller zu niedrigeren Preisen durchgesetzt werden. Geeignet ist diese Form der unternehmerischen Zusammenarbeit hauptsächlich bei Unternehmen im gleichen oder weitgehend ähnlichen Tätigkeitsbereich. Es besteht allerdings die Gefahr, dass eine solche Einkaufsgemeinschaft als illegale Absprache gewertet wird und somit gesetzliche Kartellvereinbarungen unterläuft. Mit der Kartellvereinbarung sollen beispielsweise die kleinen und mittleren Dienstleistungsunternehmen gegen unlauteren Wettbewerb geschützt werden. Eine weitere Kooperationsform sind die freiwilligen Ketten. Hier erfolgt eine gemeinsame Nutzung von Bezeichnung, Werbung und Standortsortiment. Die Unternehmen aus dem Groß- und Einzelhandelsbereich sind dennoch selbstständig.


Quelle: Geographie Infothek
Autor: Mirko Ellrich
Verlag: Klett
Ort: Leipzig
Quellendatum: 2012
Seite: www.klett.de
Bearbeitungsdatum: 28.05.2012
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