Solidaritätszuschlag



Der Solidaritätszuschlag ist ein Aufschlag von z. Zt. 5,5 % auf die Einkommensteuer, die Kapitalertragsteuer und die Körperschaftsteuer. Er gilt für Einkommen in Ost- und Westdeutschland. Seine Einführung wurde mit den Lasten der Wiedervereinigung begründet, aber auch z. B. mit Kosten für den Golfkrieg 1991. Die Einnahmen stehen dem Bund zur Verfügung und sind nicht zweckgebunden.