Woher weiß ich, ob es Alterseinschränkungen gibt?


Für die meisten Berufe gibt es keine Alterseinschränkung. Schwierig wird es, wenn es sehr späte Arbeitszeiten gibt. Das ist oft in der Gastronomie der Fall, manchmal auch in Betrieben mit Schichtarbeit. Nach dem Jugendschutzgesetz darf ein Jugendlicher nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Jugendliche über 16 Jahre dürfen darüber hinaus
- im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr,
- in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr,
- in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr und
- in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr
beschäftigt werden.
Bei Berufen, in denen die Arbeitszeit auch über diese Zeiträume hinausgeht (z.B. Nachtdienst im Hotel), werden normalerweise nur Auszubildende genommen, die schon 18 Jahre alt sind. Wenn du nicht sicher bist, ob es in deinem Beruf eine Altersbeschränkung gibt, erkundige dich bei der Ausbildungsberaterin/dem Ausbildungsberater der zuständigen Kammer oder im BiZ oder frage jemanden, der diesen Beruf ausübt.