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Infoblatt Europarat


Europarat - Forum für allgemeine europäische Fragen und Probleme



Aufbau des Europarates (Klett)

Der Europarat wurde 1949 von 10 Staaten (Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden) gegründet. Die Organisation, die mittlerweile aus 47 demokratischen Mitgliedstaaten besteht, sieht sich als Forum für allgemeine europäische Fragen und Probleme. Es werden völkerrechtlich verbindliche Abkommen geschlossen, um den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern.

Ziele des Europarats sind:
  • der Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit
  • die Lösung von gesellschaftlichen Problemen (Aids, Drogen etc.)
  • die Förderung der Demokratie


Der Europarat hat seinen Sitz in Straßburg. Er hat keinen institutionellen Bezug zur Europäischen Union und darf nicht mit dem Rat der Europäischen Union (EU-Rat) oder dem Europäischen Rat verwechselt werden. Alle 27 Staaten der EU sind Mitglieder des Europarates. Deutschland ist seit 1950 Mitglied des Europarats.

Die im Gründungsvertrag vorgesehenen Organe des Europarats sind das Ministerkomitee, die Parlamentarische Versammlung sowie der Generalsekretär.
  • Das Ministerkomitee ist das Entscheidungsorgan des Europarats. Es besteht aus den Außenministern (bzw. ihren Ständigen Vertretern) der 47 Mitgliedstaaten.
    Aufgabe des Ministerkomitees ist die Diskussion über mögliche Anwendung von nationalen Lösungen auf die europäischen Probleme, die Erarbeitung von Lösungsansätzen für europäische Probleme und gemeinsam mit der Parlamentarischen Versammlung der Schutz und die Überwachung der Werte des Europarats. Das Komitee trifft sich zweimal im Jahr auf Ministerebene in Straßburg.
  • Das beratende Organ des Europarats ist die Parlamentarische Versammlung, deren 318 Mitglieder von den nationalen Parlamenten (dadurch spiegeln sich die politischen Verhältnisse der Mitgliedsstaaten wider) benannt werden. Vorsitzender ist ein von der Versammlung für ein Jahr gewählter Präsident. Mit Delegationen aus 47 nationalen Parlamenten ist die Parlamentarische Versammlung heute die größte europäische Versammlung.
    Sie beschäftigt sich mit aktuellen Themen und Problemen sowie Fragen der internationalen Politik. Diskussionen werden im Rahmen spezieller Fachausschüsse erledigt. Außerdem werden der Generalsekretär des Europarats, die Richter des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und der Menschenrechtskommissar des Europarats gewählt. Die Versammlung trifft sich vierteljährlich zu einer einwöchigen Sitzung in Straßburg.
  • Der Generalsekretär leitet und koordiniert die Aktivitäten der Organisation und wird für fünf Jahre gewählt. Seit dem 1. Oktober 2009 ist der Norweger Thorbjørn Jagland Generalsekretär.
Weitere Einrichtungen des Europarats sind der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der Menschenrechtskommissar und der Kongress der Gemeinden und Regionen. Des Weiteren gibt es noch Teilabkommen, in denen nicht alle Staaten vertreten sind, wie z. B. Nord-Süd-Zentrum, Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Europäisches Fremdsprachenzentrum und Europäische Kommission für Demokratie durch Recht.

Schwerpunkt der Arbeit des Europarats ist der Schutz der Menschenrechte. Daneben ist zurzeit die Unterstützung der neuen Mitgliedstaaten aus Mittel- und Osteuropa eine wesentliche Aufgabe. Diese neuen Staaten müssen an die europäischen Strukturen und Werte herangeführt werden. Mithilfe von diversen Beratungs- und Unterstützungsprogrammen versucht der Europarat die demokratischen Reformprozesse und die Angleichung der Rechtsstandards in diesen Ländern herbeizuführen.

Der Europarat hat mittlerweile gut 210 Konventionen (die auch einklagbar sind) auf dem Gebiet der Wirtschaft, der Kultur, der Sozialpolitik und des Rechts verabschiedet. Wichtigste Konventionen sind z. B. die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention), das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und Erniedrigender Behandlung oder Strafe (Antifolter-Konvention), die Europäische Sozialcharta, die Europäische Kulturkonvention, das Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin sowie auf dem Gebiet des Minderheitenschutzes das Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten.


Quelle: Geographie Infothek
Autor: Anke Renker
Verlag: Klett
Ort: Leipzig
Quellendatum: 2005/2011
Seite: www.klett.de
Bearbeitungsdatum: 28.11.2011