Infoblatt Der Deutsche Bundestag


Der deutsche Bundestag als politisches Führungsorgan, seine Aufgaben und Zusammensetzung



Reichstag (Creativ Collection Verlag)

Die sog. erste Kammer des Parlaments und politisches Führungsorgan der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundestag.
Dieses Organ setzt sich durch allgemeine, freie, geheime und unmittelbare Wahlen zusammen. Alle Staatsbürger ab 18 Jahren (in Niedersachsen ab 16 Jahren) können die Zusammensetzung des Bundestags durch ihre Stimmabgabe bei den entsprechenden Wahlen beeinflussen und bestimmen.
Der Bundestag ist der Teil der Legislative (Gesetzgebung), der die größte Macht besitzt. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler und beschließt im Zusammenwirken mit dem Bundesrat (zweite Kammer) die Gesetze. Die meisten Gesetze werden von der Bundesregierung vorgelegt. Der Bundestag hat auch die Möglichkeit, Gesetze vorzuschlagen. Der Bundestag kontrolliert die Bundesregierung sowie die Bundesverwaltung und debattiert politische Grundfragen.


Aufgaben

Der Bundestag beschließt allein oder zusammen mit dem Bundesrat die Bundesgesetze. Außerdem kontrolliert der Bundestag die Bundesregierung und entscheidet über den Bundeshaushalt. Der Bundestag entscheidet auch über mögliche Militäreinsätze der Bundeswehr. Zahlreiche Ausschüsse werden gebildet, um die Arbeit an Gesetzesvorlagen zu koordinieren. Der Bundestag wählt alle vier Jahre den Bundeskanzler als Regierungschef. Alle fünf Jahre stellt der Bundestag die Hälfte der Abgeordneten der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt. Auch bei der Wahl der Richter der Bundesgerichte ist der Bundestag beteiligt.


Wahl

Für die Wahl zum Bundestag oder zum Landtag gilt ein Wahlsystem, das als "personalisierte Verhältniswahl" bezeichnet wird. Im Ergebnis entspricht es der Verhältniswahl, auch wenn es Elemente der Mehrheitswahl enthält. Bei der Bundestagswahl hat der Wähler zwei Stimmen.
Mit der sog. Erststimme wählt der Bürger einen Kandidaten der Partei im Wahlkreis nach dem Prinzip der Mehrheitswahl. Mit der Zweitstimme wird die Liste einer Partei nach dem Prinzip der Verhältniswahl gewählt. Entsprechend dem Anteil der Zweitstimmen werden die Sitze verteilt. Die Zweitstimme ist also die Stimme, die für die Zusammensetzung des Bundestages entscheidend ist.
Mit der Unterteilung in Erst- und Zweitstimme kann der Wähler einem Kandidaten zum Einzug in den Bundestag verhelfen, auch wenn er eine andere Partei bevorzugt. Häufig wird diese Aufteilung der Stimmen genutzt, wenn einer Koalition zur Macht verholfen werden soll. Wähler einer großen Partei (Volkspartei) stimmen für den Direktkandidaten "ihrer" Partei und für die Liste des kleineren Koalitionspartners, damit dieser auch die 5 %-Hürde überwindet.
Zudem gibt es noch Überhangmandate, die entstehen, wenn auf eine Partei in einem Bundesland mehr Stimmen auf einen Kandidaten fallen, als ihr nach dem Ergebnis der Zweitstimmen in diesem Land zusteht. Die Listen werden für alle 16 Bundesländer getrennt ausgestellt (Landeslisten).
Bei der Verteilung der Sitze werden nur Parteien berücksichtigt, die mehr als 5 % der Stimmen oder mindestens 3 Direktmandate erlangt haben.


Bundestagspräsident

Er wird nach jeder Wahl des Bundestags von allen Abgeordneten gewählt. Die Partei mit den meisten Abgeordneten stellt den Bundestagspräsidenten.


Alterspräsident

Der Alterspräsident ist der älteste Teilnehmer einer Versammlung. Er leitet die erste Sitzung des Bundestags, bis ein Vorsitzender gewählt worden ist. Darüber hinaus hält er die erste Rede zu Beginn einer Legislaturperiode.


Fraktion

Eine Fraktion ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Abgeordneten, um die gemeinsamen politischen Interessen und Ziele besser durchsetzen zu können.


Hammelsprung

Eine besondere Form der parlamentarischen Abstimmung im Deutschen Bundestag ist der Hammelsprung. Der Begriff kommt von einem Bild, auf dem der blinde Polyphem (griech. Sage) seine Hammel zählt. Zu dieser Zählweise kommt es nur in Zweifelsfällen, da das Verfahren zeitintensiv ist.
Die Abgeordneten verlassen den Saal, um ihn durch drei Türen wieder zu betreten. Eine steht für "Ja", eine für "Nein" und die dritte Tür für "Enthaltung". An jeder Tür stehen zwei Schriftführer, die auf ein Zeichen des Bundestagspräsidenten die Abgeordneten wieder in den Saal einlassen und sie dabei zählen.


Größe und Zusammensetzung

Der 17. Deutsche Bundestag (seit 2009) besteht aus 622 Bundestagsabgeordneten (598 plus 24 Überhangmandate).
Die aktuelle Zusammensetzung des Bundestages sieht wie folgt aus:
  • SPD: 23,0 Prozent
  • CDU: 27,3 Prozent
  • CSU: 6,5 Prozent
  • GRÜNE: 10,7 Prozent
  • FDP: 14,6 Prozent
  • Die Linke.: 11,9 Prozent
  • Sonstige: 6,0 Prozent



Wahlperioden des Deutschen Bundestages

  1. Wahlperiode 7. September 1949 - 7. September 1953
  2. Wahlperiode 6. Oktober 1953 - 6. Oktober 1957
  3. Wahlperiode 15. Oktober 1957 - 15. Oktober 1961
  4. Wahlperiode 17. Oktober 1961 - 17. Oktober 1965
  5. Wahlperiode 19. Oktober 1965 - 19. Oktober 1969
  6. Wahlperiode 20. Oktober 1969 - 22. September 1972
  7. Wahlperiode 13. Dezember 1972 - 14. Dezember 1976
  8. Wahlperiode 14. Dezember 1976 - 4. November 1980
  9. Wahlperiode 4. November 1980 - 29. März 1983
  10. Wahlperiode 29. März 1983 - 18. Februar 1987
  11. Wahlperiode 18. Februar 1987 - 20. Dezember 1990
  12. Wahlperiode 20. Dezember 1990 - 10. November 1994
  13. Wahlperiode 10. November 1994 - 26. Oktober 1998
  14. Wahlperiode 26. Oktober 1998 - 17. Oktober 2002
  15. Wahlperiode 17. Oktober 2002 - 02. Oktober 2005
  16. Wahlperiode 02. Oktober 2005 - 27. Oktober 2009
  17. Wahlperiode 27. Oktober 2009 -



Literatur

Pötzsch, Horst: Die deutsche Demokratie. Bundeszentrale für politische Bildung. Bonn 2004.Schick, Rupert und Wolfgang Zeh: So arbeitet der Deutsche Bundestag. NDV, Rheinbreitenbach 2002.
Schubert, Klaus und Martin Klein: Das Politiklexikon. Bonn 1997.
Sontheimer, Kurt und Wilhelm Bleek: Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. München 1997.


Quelle: Geographie Infothek
Autor: Christine Reinke
Verlag: Klett
Ort: Leipzig
Quellendatum: 2004/2011
Seite: www.klett.de
Bearbeitungsdatum: 24.11.2011