Infoblatt Administrativer Aufbau der Bundesrepublik Deutschland


Das Politische System der Bundesrepublik Deutschland

Das Politische System der Bundesrepublik Deutschland gliedert sich in mehrere politische Institutionen. Diese prägen Entscheidungsprozesse und Inhalte der politischen Ordnung in Deutschland. Bestimmt wird das System vor allem durch das Grundgesetz und die Verfassungen der Bundesländer.


Bund

Unter Bund versteht man einen Bundesstaat oder einen Staatenbund. Er basiert auf einem geregelten Bündnis zwischen Personen oder Institutionen. In der Bundesrepublik Deutschland ist der Bund die höchste politische Ebene und repräsentiert das Bündnis der einzelnen Bundesländer.


Bundespräsident

Das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik ist der Bundespräsident. Er hat eine eher schwache Position im politischen Gesamtsystem mit hauptsächlich repräsentativen und formalen Aufgaben und Befugnissen. Der Bundespräsident wird durch die Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt und kann für eine zweite Amtszeit wieder gewählt werden.


Bundeskanzler

Er ist der Regierungschef der Bundesregierung und wird durch die Abgeordneten des Bundestages mit absoluter Mehrheit gewählt. Er bestimmt und entlässt die Bundesminister, er gilt als eines der politischen Machtzentren der Bundesrepublik.


Bundestag

Der Bundestag wählt den Bundeskanzler und entsendet einen Teil der Mitglieder zur Bundespräsidentenwahl. Darüber hinaus beschließt der Bundestag Gesetze und wacht unter anderem über den Bundeshaushalt und die Regierung.


Bundesrat

Die Mitglieder des Bundesrats werden von den einzelnen Landesregierungen der Bundesländer gestellt. So kann die Teilnahme der Bundesländer an Bundesgesetzen gewährleistet werden. Jedes Bundesland erhält nach der Zahl seiner Einwohner im Bundesrat 3 - 6 Stimmen. In Konfliktfällen zwischen Bundesrat und Bundestag kann der Vermittlungsausschuss gerufen werden. Den Vorsitz im Bundesrat hat der Bundesratspräsident, der gleichzeitig auch die Vertretung des Bundespräsidenten ist.


Bundesland

Unter dem Begriff Bundesland versteht man ein Glied bzw. einen Teil eines Bundesstaates. Eine andere Bezeichnung wäre Staat oder Kanton (Schweiz) für diese föderale Einheit.


Ministerpräsident

Der Regierungschef eines Bundeslandes heißt Ministerpräsident oder in den Stadtstaaten Regierender Bürgermeister (Berlin), Präsident des Senats/Bürgermeister (Bremen), oder Erster Bürgermeister (Hamburg). Er wird immer vom jeweiligen Landesparlament gewählt.
Durch die Legislaturperiode des jeweiligen Länderparlaments wird die Amtszeit des Regierungschefs bestimmt.


Länderparlament

Die Länderparlamente werden für eine Legislaturperiode von den Wahlberechtigten des jeweiligen Bundeslandes gewählt. Sie kontrollieren die Regierung, die Landeshaushalte und die Wahl des Regierungschefs.
Die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer ist jedoch in Folge verschiedener Grundgesetzänderungen stark eingeschränkt worden.
Die Länderparlamente werden in den Bundesländern Landtag und in den Stadtstaaten Bürgerschaft oder Senat genannt.


Landkreis

Ein Landkreis ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (nach deutschem Kommunalrecht). Er ist eine Verwaltungseinheit für mehrere Städte und Gemeinden. Die Kreise übernehmen zahlreiche Verwaltungsfunktionen (z. B. Kfz-Meldestellen, Krankenhäuser, Müllentsorgung, Führerscheinstelle). Durch die Organe des Kreises wird dieser erst handlungsfähig. Die Organe sind der i. d. R. alle fünf Jahre gewählte Kreistag (in Bayern alle sechs, in Hessen und Schleswig-Holstein alle vier Jahre) als Willensbildungsorgan und der Landrat bzw. Oberkreisdirektor als Ausführungsorgan.
Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern (in einigen Bundesländern aber auch kleinere Städte) gehören meist keinem Landkreis an. Sie übernehmen die Aufgaben des Landkreises selbst, man bezeichnet sie als kreisfreie Städte.
In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gibt es jedoch auch Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern, die nicht kreisfrei sind (z. B. Recklinghausen, Neuss oder Hildesheim).
Die kreisangehörigen Städte, die aufgrund ihrer Größe (20.000 bis 100.000 Einwohner) teilweise Aufgaben einer kreisfreien Stadt erfüllen, erhalten oftmals eine Art Sonderstatus. Diese Schwelle ist von Bundesland zu Bundesland verschieden (z. B. in Baden-Württemberg bei 20.000, in Rheinland-Pfalz bei 25.000 Einwohnern).


Landrat

Der Landrat/die Landrätin ist Hauptverwaltungsbeamter und Organ des Landkreises. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen heißt dieses Organ Oberkreisdirektor.
Der Landrat ist hauptamtlich als Kreisbeamter auf Zeit (sechs Jahre) tätig. Seine ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten sind für die Wahlzeit des Kreistags gewählt.
Zu seinen wichtigsten Kompetenzen gehört die gesetzliche Vertretung des Landkreises, die Wahrnehmung der Geschäfte der laufenden Verwaltung, seine Aufgaben als Leiter der Verwaltung des Landkreises sowie die Ausführung der Beschlüsse des Kreistags.
Er ist auch Dienstvorgesetzter aller Beamten, Angestellten und Arbeiter (mit Ausnahme der Kreisbeigeordneten) des Kreises.
In Bayern und Rheinland-Pfalz ist der Landrat gleichzeitig Vorsitzender des Kreistages und aller seiner Ausschüsse mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses. In Schleswig-Holstein wird diese Funktion durch den Kreispräsidenten wahrgenommen.


Bürgermeister

Als Bürgermeister wird das Oberhaupt einer Stadt oder Gemeinde bezeichnet. Er wird je nach Bundesland direkt von den Bürgern oder aber vom Stadt-/Gemeinderat gewählt. Das Bürgermeisteramt wird entweder ehrenamtlich oder hauptberuflich bekleidet. In größeren Städten gibt es zudem den Titel des Ersten Bürgermeisters bzw. Oberbürgermeisters.
In größeren Städten gibt es einen Oberbürgermeister bzw. eine Oberbürgermeisterin sowie einen oder mehrere Beigeordnete.
In der norddeutschen Ratsverfassung wird zwischen Bürgermeister und Stadtdirektor/Gemeindedirektor unterschieden, im Allgemeinen sind beide Funktionen jedoch in einem Amt vereint.
In den Stadtstaaten haben der Regierende Bürgermeister (Land Berlin), der Erste Bürgermeister (Freie und Hansestadt Hamburg) und der Bürgermeister (Freie Hansestadt Bremen) gleichzeitig die Funktion des Ministerpräsidenten des Bundeslandes inne.


Literatur

Andersen, Uwe und Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Opladen 1992.
Busch, Eckart, Ekkehard Handschuh, Gerald Kretschmer und Wolfgang Zeh: Wegweiser Parlament. Heidelberg 1990.
Laufer, Heinz und Münch, Ursula: Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 2003.
Pötzsch, Horst: Die deutsche Demokratie. Bundeszentrale für politische Bildung. Bonn 2004. Roth, Roland und Hellmut Wollmann (Hrsg.): Kommunalpolitik. Politisches Handeln in den Gemeinden. Opladen 1993.


Quelle: Geographie Infothek
Autor: Christine Reinke
Verlag: Klett
Ort: Leipzig
Quellendatum: 2012
Seite: www.klett.de
Bearbeitungsdatum: 08.05.2012