Infoblatt Medien


Verbreitung von Informationen durch Sprache, Bild, Schrift und Musik



Handykamera (dpa)

Der Begriff Medien bezeichnet im weitesten Sinn alles, was zur Verbreitung von Information durch Sprache, Bild, Schrift und Musik geeignet ist. Im engeren Sinn meint der Begriff technisch bestimmte Informationsübermittlung, die sich im Allgemeinen an ein großes, anonymes Publikum richtet. Man spricht deshalb auch von Massenmedien. Dazu zählen Printmedien, Fotografie, Film, Rundfunk und Fernsehen.
In jüngster Zeit sind vor allem die elektronischen Medien (u. a. Internet, Video, DVD) zunehmend wichtiger geworden. Das Medium Internet gibt es zwar schon seit 1969, doch ein rasanter, fast explosionsartiger Aufschwung ist erst seit den frühen 1990er Jahren zu erkennen. Der Vorteil der elektronischen Medien ist vor allem das sog. multimediale. Das heißt, dass durch Multimedia eine Verbindung von Wort, Bild und Ton angestrebt wird.
Unter Medien versteht man aber auch die Gesamtheit der Einrichtungen von Presse, Rundfunk und Film. Dieses gesellschaftliche Mediensystem wird von der Medienpolitik geregelt. Die Medienlandschaft in Deutschland wird durch große Medienkonzerne kontrolliert.


Mediengeschichte im Abriss

Ob durch Gesten oder in verbaler Form, es gab schon immer einen Austausch von Informationen unter den Lebewesen. Einen wichtigen Schritt in der Massenkommunikation bildete die Entwicklung der Schrift. Aus Bildersprachen wie den ägyptischen Hieroglyphen entwickelten sich verschiedene Alphabete und Schriften. Geschrieben wurde damals auf Papyrus oder Pergament, erst später wurde Papier gebräuchlich.
Die Erfindung des Buchdrucks durch Johannes Gutenberg um 1440 war eine der "Basis -Innovationen" unserer Gesellschaft. Nun konnten Informationen und Wissen weit verbreitet werden und waren nicht mehr nur einer privilegierten Schicht (zu dieser Zeit in erster Linie Geistliche und Adelige) zugänglich. Die Entwicklung von Tageszeitungen eröffnete ab Ende des 17. Jahrhunderts der Öffentlichkeit Zugang zu tagespolitischen Ereignissen. Erst mit der Fotografie war Mitte des 19. Jahrhunderts auch ein Mittel gefunden, die Wirklichkeit im Bild festzuhalten.
Einer Revolution gleich kam die Erfindung der bewegten Bilder. Stummfilm und Tonfilm eröffneten ungeahnte Möglichkeiten von Unterhaltung und Information. Auch mit dem Rundfunk ergaben sich im 20. Jahrhundert neue Dimensionen der Informationsübermittlung. Nach dem Zweiten Weltkrieg erlangte das Fernsehen große Bedeutung; heute ist es zum beherrschenden Medium geworden. Die moderne Informationsgesellschaft ist gekennzeichnet durch ein riesiges Informationsangebot. Zu den klassischen Print- und audiovisuellen Medien sind die elektronischen Medien gekommen; insbesondere die Computertechnologie spielt hier eine überragende Rolle. Man fasst diese neuartigen elektronischen Formen der Nachrichtenübermittlung unter dem Begriff Neue Medien zusammen.


Freiheit der Nachrichtenmacher

In Art. 5 des Grundgesetzes heißt es in den ersten beiden Paragraphen:
"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Damit bilden der Artikel 5 GG (Meinungsfreiheit) und Artikel 20 GG (Gebot der Demokratie) die gesetzmäßigen Grundlagen der Pressefreiheit. Durch das Grundgesetz wird somit sowohl das passive als auch das aktive Mitwirken der Medien gewährleistet. Die Grundidee, dass jeder das Recht hat, seine freie Meinung zu äußern und das keine Zensur stattfindet, ist ein Idealtypus. Eigentlich wird es nur wenigen Menschen ermöglicht, sich in Wort und Bild zu äußern. Es fehlt ihnen oftmals an der Ausstattung, um sich durch Flugblätter oder Zeitungen zu äußern. Doch durch die Vielzahl der Informationsmöglichkeiten hat der Bürger in der Demokratie die Gelegenheit, sich selbst ein Urteil über Recht und Unrecht zu bilden.
Die Grenzen der Pressefreiheit sind in der heutigen Zeit nur festgelegt durch die Grundgesetze der Nationen und die Grundrechte des Menschen. Dieses bezieht sich ausschließlich auf Demokratien – denn in Diktaturen herrscht meist Pressezensur. Es wird nur das veröffentlicht, was die Machthaber anordnen oder zulassen. Das Recht zur freien Berichterstattung ist ein wesentliches Merkmal einer Demokratie.


Medienkompetenz

Aufgrund des vermehrten Medienkonsums durch expandierende Medienkonzerne, die ihre Angebote im Hörfunk- und Fernsehbereich, durch Printprodukte (Bücher, Zeitschriften, Zeitungen) und weit verbreitete Telekommunikationseinrichtungen erhöhen, ist die Schulung im Umgang mit diesem Bereich immer wichtiger geworden. Dabei ist die Medienkompetenz eine der Schlüsselqualifikationen in der modernen Informationsgesellschaft. Sie betrifft alle gesellschaftlichen Zielgruppen und hat neben einer individuellen Herausforderung auch eine soziale Komponente. Es geht darum, die Fähigkeit Medienangebote sinnvoll auszuwählen und zu nutzen, Medieneinflüsse zu erkennen, aber auch sich über neue Medienentwicklungen zu informieren und sich aktiv an der Gestaltung der Informationsgesellschaft zu beteiligen. Es ist wichtig, sich schon frühzeitig differenziert mit den Vorteilen sowie Gefahren der Medienbranchen auseinander zu setzen, um ein kritikfähiger Bürger der Gesellschaft zu sein.


Literatur

Geisen, R. (Hrsg.): Grundwissen Medien. Stuttgart 1999.
Meyn, H.: Massenmedien in der Bundesrepublik Deutschland. Berlin 1996.
Wissen digital - Enzyklopädie 2003


Quelle: Geographie Infothek
Autor: Christine Reinke
Verlag: Klett
Ort: Leipzig
Quellendatum: 2012
Seite: www.klett.de
Bearbeitungsdatum: 19.05.2012