Infoblatt Gewerkschaften und Tarifauseinandersetzungen


Lohnfindung, Tarifautonomie, Tarifverträge und Tarifverhandlungen.


Aufgabe von Gewerkschaften

Gewerkschaften sind Interessenvertretungen von Arbeitnehmern, die sich zur Wahrung ihrer gemeinsamen Arbeitnehmerinteressen freiwillig und auf Dauer zusammengeschlossen haben. Gewerkschaften sollen in Deutschland unabhängig von politischen Parteien, Kirchen, Staat und Arbeitgebern sein und die Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Zu den Aufgaben von Gewerkschaften gehören nicht nur die Lohnfindung und arbeitsrechtliche Gestaltung des Arbeitsverhältnisses, sondern auch alle Fragen der Mitglieder, die mit ihrer Arbeit und ihrer Sozialversicherung zusammenhängen. Außerdem unterstützen Gewerkschaften ihre Mitglieder bei Arbeits- und Sozialgerichtsprozessen. Gewerkschaften gibt es bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Mittlerweile sind die deutschen Gewerkschaften zu sehr großen Organisationen herangewachsen. Die Dachorganisation ist der DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund). In ihm sind acht Einzelgewerkschaften, wie z. B. Verdi (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) mit etwa 2,36 Millionen Mitgliedern, organisiert. In den letzten Jahren sind die Gewerkschaften von einem zunehmenden Mitgliederschwund betroffen, problematisch wird dadurch die Organisierbarkeit der Arbeitnehmerschaft.


Lohnfindung und Tarifautonomie

Eine der wichtigsten Aufgaben für die Gewerkschaften ist die in regelmäßigen Abständen stattfindende Lohnfindung. Der Lohn ist zunächst erst einmal ein Preis wie jeder andere auch. Bei einer flexiblen Lohnbildung auf dem Arbeitsmarkt bringen sich das Arbeitsangebot und die Arbeitsnachfrage der Unternehmen zum Ausgleich. Allerdings kann die Höhe der Löhne nicht dem Spiel der Marktkräfte überlassen werden, weil die Lohnhöhe von sozialpolitischer Relevanz ist. Ein unregulierter Arbeitsmarkt könnte beispielsweise zu einer Ausbeutung der Arbeitnehmer führen. Deshalb hat sich im Laufe der Industrialisierung in vielen Ländern ein Lohnfindungsprozess herausgebildet. Dabei sind nicht nur die einzelnen Unternehmen und Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften als Tarifvertragsparteien beteiligt. In der Bundesrepublik Deutschland garantiert das Grundgesetz (Art. 9, Abs. 3) die Tarifautonomie. Tarifautonomie bedeutet, dass nicht der Staat die Löhne, Gehälter und sonstige Arbeitsbedingungen regelt, sondern nur die Tarifparteien. Der Staat kann allerdings mittels gesetzlicher Regelungen im Bereich des Arbeitsrechts, des Arbeitsschutzes und der Sozialgesetzgebung erheblichen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen nehmen. Die tariflich vereinbarten Löhne werden außerdem durch die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialabgaben beeinflusst, denn die Arbeitskosten für die Unternehmen setzen sich aus den direkten Entgelten und Personalzusatzkosten zusammen. Ein weiterer Aspekt der Lohnfindung ist die grundgesetzlich abgesicherte Koalitionsfreiheit. Danach steht es jedem Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei, sich in Gewerkschaften und Verbänden zusammenzuschließen.


Tarifverträge und Tarifverhandlungen

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es folgende Arten von Tarifverträgen:
  • Lohn- und Gehaltstarifvertrag
  • Manteltarifvertrag
  • Rahmentarifvertrag
  • Flächentarifvertrag
  • Firmentarifvertrag
In Lohn- und Gehaltstarifverträgen wird die konkrete Vergütung der Arbeitsleistung im jeweiligen Geltungsbereich (z. B. Öffentlicher Dienst) geregelt. Die Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages ist in der Regel kürzer als die des zugehörigen Manteltarifvertrages. In der Regel beträgt die Dauer ein Jahr. Der Manteltarifvertrag regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen wie Urlaub, Arbeitszeit und Zuschläge für Mehr-, Nacht- und Schichtarbeit. Die Laufzeit der Manteltarifverträge entspricht im Allgemeinen der von Rahmentarifverträgen. Mit Rahmentarifverträgen werden die Vereinbarungen über Lohn- und Gehaltsgruppen und die Zuordnung von Arbeitnehmern in die Klassifikation getroffen. Die Laufzeit der Rahmentarifverträge ist meist für mehrere Jahre ausgelegt. Ferner gibt es noch die Flächentarifverträge, die für eine bestimmte Region in einer Branche Gültigkeit besitzen. Dagegen regeln die Firmentarifverträge für ein einzelnes Unternehmen deren Vergütung der Arbeitsleistung.
In Deutschland sind die Tarifverhandlungen durch ein mehrstufiges Verfahren gekennzeichnet. Die Tarifverhandlungen finden in der privaten Wirtschaft regional (im jeweiligen Tarifbezirk) statt. Selten gibt es Spitzengespräche, die auch überregional geführt werden können. Läuft beispielsweise ein Tarifvertrag ab oder wird gekündigt, dann beginnen die Verhandlungen zwischen den Tarifparteien. Gewerkschaften und Arbeitgeber stellen in der ersten Verhandlungsrunde ihre Forderungen auf. Daraufhin folgen oft lange Verhandlungen, auf die schließlich ein Verhandlungskompromiss folgt, in dem sich die Gewerkschaft und die Arbeitgeber einigen. Gibt es keine Einigung der Tarifparteien, so kann jede Seite das Scheitern erklären. Dabei besteht eine Friedenspflicht, die besagt, dass bis zum Ende des laufenden Tarifvertrags plus 1 Monat Frieden zwischen den beiden Parteien herrscht. Das bedeutet, dass ein Streik oder ein Warnstreik gegen die Friedenspflicht verstößt und somit tarifwidrig ist. Über das zustimmungspflichtige Einschalten eines (neutralen) Schlichters wird dann versucht, eine Kompromisslösung zu finden. Sollte das Schlichten auch scheitern, so sind Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik und Aussperrung möglich. Allerdings müssen vor einem Streik mindestens 75 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder in einer Urabstimmung dem Streik zustimmen. Am Ende steht dann der neue Tarifvertrag, der allerdings nur für die Mitglieder der Vertragsparteien gilt.


Kritik an den Gewerkschaften

Ein Vorteil des deutschen Tarifsystems ist ein im internationalen Vergleich hohes Maß an Arbeitsfrieden. Aber von vielen Seiten gibt es auch grundsätzliche Kritik an den Gewerkschaften und am Tarifsystem. Seit den 1970er Jahren konnte das System nicht verhindern, dass die Arbeitslosigkeit stark angestiegen ist. Von Arbeitsmarktfachleuten werden unangemessene Tarifabschlüsse für den Anstieg der Arbeitslosigkeit mitverantwortlich gemacht. Insbesondere werden die Flächentarifverträge bemängelt, weil diese für eine ganze Branche ohne Rücksicht auf die regionale und individuelle Situation von Unternehmen gelten. Als ein Krisenzeichen kann in den neuen Bundesländern der Austritt vieler Unternehmen aus den Arbeitgeberverbänden gewertet werden. Damit haben sich die Unternehmen den Verbindlichkeiten der Tarifverträge entzogen und es gelten Firmentarifverträge. Weiterhin wird kritisiert, dass die Gewerkschaftsfunktionäre nur die Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Dies wird auch mit der Insider-Outsider-Theorie erklärt. Danach vertreten die Tarifparteien vor allem die Interessen der Insider, also der Inhaber eines Arbeitsplatzes. Die Interessen der sog. Outsider, der Arbeitslosen, finden demgegenüber kaum Gehör. Problematisch ist auch die Ausrichtung der Gewerkschaften auf den nationalen Rahmen. Die Gewerkschaften sind dadurch in eine Standortlogik gezwungen, die sie immer erpressbar macht. Wenn die gewerkschaftlichen Forderungen den Arbeitgebern zu hoch sind, können diese immer mit Standortverlagerung aus dem gewerkschaftlichen Machtbereich in Billiglohnregionen drohen.


Quelle: Geographie Infothek
Autor: Mirko Ellrich
Verlag: Klett
Ort: Leipzig
Quellendatum: 2012
Seite: www.klett.de
Bearbeitungsdatum: 27.05.2012