Infoblatt Wohlfahrtsstaat


Wohlfahrtsstaaten - aktive Steuerung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Abläufe durch den Staat

Mit dem Begriff Wohlfahrtsstaat werden Länder gekennzeichnet, in denen der Staat aktiv in die Steuerung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Abläufe eingreift und hierfür einen enormen Teil seiner Staatsressourcen aufwendet. Diese finanziellen Mittel werden zu einem beträchtlichen Teil für die Umsetzung der Forderung nach einer größeren Gleichheit der Lebenschancen in den Bereichen Grundsicherung, Gesundheit, Wohnen und Bildung investiert. Der Staat verpflichtet sich dabei, eine umfassende Politik des Ausbaus der sozialen Staatsbürgerrechte wahrzunehmen. Er begnügt sich aber nicht nur mit der Sicherung von Konsumchancen, sondern strebt auch die Förderung von Wirtschaftswachstum und Vollbeschäftigung an und erhebt den Abbau ungleicher Teilnahmechancen am gesellschaftlichen und politischen Leben zum Ziel. In Deutschland wird hierfür bevorzugt der Begriff Sozialstaat verwendet, der als Alternativkonzept zum Wohlfahrtsstaat nicht nur eine sozialpolitische Verpflichtung des Staates bedeutet, sondern auch gegen das Ausufern des umfassenden, als freiheitsgefährdend gedeuteten Wohlfahrtsstaates eintritt, der gesellschaftliche Freiräume zugunsten einer "umfassenden Betreuung der Bürger von der Wiege bis zur Bahre" einschränkt. Die Begriffe Wohlfahrtsstaat und Sozialstaat werden oft synonym verwendet.


Modelle des Wohlfahrtsstaates

Es existiert eine Vielfalt von Ausprägungen des Wohlfahrtsstaats, wobei der Ökonom Gøsta Esping-Andersen die wichtigste Typologisierung bereitgestellt hat. Idealtypisch lassen sich demnach folgende Modelle unterscheiden:
  • Der sozialdemokratische Wohlfahrtsstaat: wurde auf der Basis einer starken Arbeiterbewegung und langjährigen sozialdemokratischen Regierungsaktivitäten in Schweden, Norwegen und Dänemark realisiert. Dabei wird eine universelle Versorgung der Bevölkerung auf hohem qualitativen Niveau mit großzügigen Transferzahlungen und ausgebauten sozialen Dienstleistungen angestrebt, die weitgehend aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Die sozialen Bürgerrechte bilden dabei die Anspruchsgrundlage. Die Sozialausgaben sind allerdings sehr hoch (z. B. Schweden über 50 % des Staatshaushaltes). Die Wirtschaftspolitik ist antizyklisch (der Staat hält sich bei einer wirtschaftlichen Konjunktur zurück, ansonsten aktive Förderung der Wirtschaft) und die Arbeitsmarktpolitik aktiv ausgerichtet, wodurch eine annähernde Vollbeschäftigung und ein relativ hohes Maß an sozialer Gleichheit erzeugt wird. Der öffentliche Dienst ist sehr stark ausgeprägt.
  • Der liberale Wohlfahrtsstaat: hat sich in den USA, Kanada, Australien und seit der Regierungszeit Margaret Thatchers verstärkt in Großbritannien ausgebildet. Bei diesem Typus wird die zentrale Rolle des freien Marktes und der Familie betont. Die Arbeiterbewegung bzw. die Sozialdemokratie spielen nur eine geringe Rolle. Soziale Anspruchsrechte sind niedrig angesiedelt und mit individuellen Bedürftigkeitsprüfungen und geringen Leistungen verbunden sowie mit sozialer Ausgrenzung behaftet. Das System beruht auf begrenzten und sozial variierenden Sicherungen für bestimmte Sozialkategorien, die beitragfinanziert sind und lediglich als Ergänzung für die private Vorsorge fungieren. Im Vordergrund stehen die individuelle Eigenverantwortung und die Überlegenheit des Marktes.
  • Der konservative Wohlfahrtsstaat: hat sich in Kontinentaleuropa, d. h. in Österreich, Frankreich, Italien und Deutschland verbreitet und interveniert stärker und leistet mehr in monetärer Hinsicht als der liberale Wohlfahrtsstaat. Leistungen erfolgen aber temporär begrenzt und oft nur aus staatspolitischen Gründen. Das System zielt auf die Statussicherung verschiedener Berufsgruppen ab und wird überwiegend durch Beitragsfinanzierung getragen. Die soziale Ungleichheit bleibt dementsprechend relativ groß. Der öffentliche, wie auch der private Dienstleistungsbereich sind relativ gering entwickelt. In diesen Ländern dominierten lange nationale konservative Eliten und es gab einen starken Einfluss der christlichen Kirchen. Die Arbeiterbewegung bzw. die Sozialdemokratie spielten eine geringere Rolle und gewannen erst in der Nachkriegszeit an Einfluss.



Entwicklung des modernen Wohlfahrtsstaates

Die Entwicklung des modernen Wohlfahrtsstaates hat im 19. Jahrhundert ihren Anfang genommen, als mehrere europäische Staaten begannen, Sicherungssysteme gegen das Risiko des Einkommensverlustes zu errichten. Die Einführung der sozialen Sicherungssysteme kann als eine Reaktion auf die gesellschaftlichen Veränderungen im 19. Jahrhundert durch die industrielle Revolution verstanden werden. Die rasche kapitalistische Industrialisierung, verbunden mit einer schnellen Verstädterung, Landflucht der Bevölkerung und einem beschleunigten Bevölkerungswachstum führten zu desolaten Lebensbedingungen für große Bevölkerungsteile. Durch das enorme Bevölkerungswachstum, hervorgerufen durch höhere landwirtschaftliche Produktivität und Verbesserung der medizinischen Versorgung (v. a. Kindersterblichkeit) und die enorme Landflucht, gab es ein Überangebot an Arbeitskräften. Durch das Überangebot an Arbeitskräften wurden eine nennenswerte Entfaltung der Arbeitslöhne und die Schaffung besserer Arbeitsbedingungen behindert, da ein immerwährender Nachschub an neuen Arbeitskräften bestand
. Als erstes Land reagierte das Deutsche Kaiserreich unter Bismarck auf die neuen Bedingungen der Industrialisierung. In rascher Abfolge wurden durch Bismarck Gesetze erlassen, wie die Pflichtversicherungen gegen Krankheit (1883), industrielle Unfälle (1884) sowie Invalidität und Alter (1889). Die meisten anderen westeuropäischen Staaten folgten dem deutschen Beispiel mit eigenen Gesetzgebungen. Diese erfolgten entweder auch durch die Versicherungspflicht oder aber durch staatliche Subventionierungen freiwilliger Versicherungen. Zumeist wurden wie in Deutschland vier getrennte Systeme geschaffen, je nach der dem Einkommensverlust zugrunde liegenden Ursache. Das sind die Unfallversicherung, die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Der Großteil aller Programme entstand in der Zeit zwischen 1885 und 1915. Nur die Arbeitslosenversicherung wurde in den meisten westeuropäischen Ländern erst nach dem Ersten Weltkrieg eingeführt. Andere Versicherungssysteme wie verschiedenste sog. Familiengelder oder Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sind erst jüngeren Ursprungs. Jedoch schufen nicht alle Länder ihre Sicherungsprogramme zur gleichen Zeit oder in der gleichen Reihenfolge und nicht alle errichteten Systeme gewähren den gleichen Schutz.


Zukunft für den Wohlfahrtstaat?

Durch die enge Verzahnung von Arbeitsmarktpolitik und Wohlfahrtsstaat kommt der gegenwärtigen ökonomischen Strukturkrise und den Folgen der Globalisierung eine zentrale Rolle für die Zukunft der Wohlfahrt zu. Wenn man sich auf die mittelfristige Entwicklung des Arbeitsmarktes konzentriert, so ergibt sich folgendes Bild:
  • In sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaaten wird versucht, den Verlust von Arbeitsplätzen über eine aktive Arbeitsmarktpolitik und einen massiven Ausbau des öffentlichen Dienstes zu kompensieren. Dies erfordert aber einen enormen Finanzierungsbedarf, der zunehmend politisch und ökonomisch schwieriger zu befriedigen ist.
  • Im liberalen Wohlfahrtsstaat erhöht sich der Druck auf Löhne und Sozialleistungen, was durch Deregulierungsmaßnahmen weiter verschärft wird. Am Beispiel USA bedeutet dies, dass ca. 40 Mio. Menschen nicht krankenversichert sind und dass ca. ein Sechstel der Beschäftigten ein Einkommen unterhalb der Armutsgrenze bezieht.
  • Schließlich tendiert der konservative Wohlfahrtsstaat, z. B. Deutschland, angesichts der ökonomischen Schwierigkeiten dazu, dass Angebot an Arbeitskräften zu reduzieren. Durch die Förderung von Frühverrentung werden z. B. Arbeitsplätze der Kernbelegschaften in Industriebetrieben stabilisiert.


    Quelle: Geographie Infothek
    Autor: Ria Baumann
    Verlag: Klett
    Ort: Leipzig
    Quellendatum: 2005
    Seite: www.klett.de
    Bearbeitungsdatum: 02.03.2012