Infoblatt Duales System


Der schwierige Weg der Sammlung und Wiederverwertung von Abfällen



Hausmüllzusammensetzung (Klett)

Das Duale System Deutschland (DSD) ist ein durch Lizenzgebühren finanziertes Unternehmen, welches sich mit der Sammlung und Sortierung recyclingfähiger Verkaufsverpackungen befasst. Das DSD wird oft in einem Atemzug mit dem Grünen Punkt und dem Gelben Sack genannt. Dabei ist der Grüne Punkt ein Kennzeichen für Verkaufsverpackungen, die im Rahmen der Abfallbeseitigung vom DSD zu Wiederverwertung und Recycling vorgesehen sind. Die "Der Grüne Punkt - Gesellschaft für Systemtechnologie mbH" ist ein Tochterunternehmen des DSD und befasst sich mit der Weiterentwicklung von Recyclingtechnologien. Jeder Verpackungshersteller, der den Grünen Punkt auf seine Verpackungen drucken möchte, muss für die spätere Entsorgung und ein potentielles Recycling derselben eine Lizenzgebühr an das DSD bezahlen. Dadurch wird das gesamte System finanziert.


Abfallbehandlung

Lange Zeit wurden Abfälle auf Deponien abgelagert. Ende der 1970er Jahre führten gestiegenes Umweltbewusstsein und knapper werdende Deponieflächen jedoch zu einem Umdenken in der Abfallbeseitigung. Gleichfalls wurden über lange Zeit ungeregelt belieferte Deponien zu einem ernsthaften Problem für das Grundwasser. In den 1980er Jahren entstanden zunehmend Müllverbrennungsanlagen (MVAs), die die anfallenden Müllmengen erheblich reduzieren konnten. Allerdings kam es durch die Müllverbrennung zu erhöhten Schadstoffwerten in der Luft, erst die Nachrüstung mit modernen Filteranlagen in den 1990er Jahren brachte eine weitgehende Besserung. Neben den MVAs entstanden in zahlreichen Kommunen Kompostieranlagen und die dazugehörige getrennte Müllabfuhr für organische Hausabfälle. In solchen Anlagen können natürliche Abfälle zu Kompost verarbeitet und so in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden. Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit des DSD ist die Verpackungsverordnung vom 12. Juni 1991, die zuletzt zum 01. Januar 2009 novelliert wurde. Sie verpflichtet die Hersteller und Vertreiber zu einer Entsorgung ihrer Verkaufsverpackungen beim Endverbraucher. Industrie und Handel führen für jede Verpackung mit dem Grünen Punkt Gebühren an das DSD ab, welches im Gegenzug die Entsorgung garantiert. Das "Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz" von 1996 schreibt zudem für nicht vermeidbare Abfälle eine generelle Verwertungspflicht vor. Dies kann durch eine Rückführung in den Herstellungsprozess, dem sog. Recycling, oder den Verkauf an nachgeschaltete Produktionsbetriebe geschehen.


Was ist Recycling?

Unter Recycling versteht man die Wiederverwertung von Abfällen als Rohstoffe zur Herstellung neuer Produkte. Genau genommen sollte aus einem gebrauchten Joghurtbecher wieder ein neuer Joghurtbecher werden. Tatsächlich ist dies jedoch nicht der Fall. Über 10 Jahre nach dem Entstehen der Verpackungsverordnung ist das großmaßstäbliche Recycling von Kunststoffverpackungen nicht endgültig technisch gelöst. Zumeist werden aus den durch Haushalte gesammelten Verpackungen nicht wieder Verpackungen, sondern minderwertige Produkte wie Warnbaken, Schüttgut für den Straßenbau und Parkbänke oder sie werden "thermisch verwertet", was bedeutet, dass sie verbrannt werden.


Hol- und Bringsystem

In Deutschland existieren zwei verschiedene Erfassungssysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen nebeneinander. Beim Holsystem werden die im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne gesammelten Verpackungen direkt beim Verbraucher abgeholt, ähnlich der normalen Müllabfuhr. Beim Bringsystem müssen die Verbraucher ihre Verpackungen selber zu zentral aufgestellten Wertstoffcontainern bringen, die dann regelmäßig vom DSD geleert werden.


Einwegverpackungen

Im Gegensatz zur Mehrwegverpackung wird die Einwegverpackung nach dem Gebrauch weggeworfen. Seit Ende der 1970er Jahre nahm das Aufkommen der Einwegverpackungen in Westdeutschland rapide zu. Zwischen 1970 und 1984 stieg die Abfallmenge an Einwegverpackungen jährlich um etwa 4 Prozent. 1991 erreichte die Menge an gebrauchten Verpackungen mit 13 Mio. Tonnen ihr Maximum. Seit der Einführung der Verpackungsverordnung 1991 ist der Verbrauch bis heute um ca. 10 Prozent gesunken. Heute werden mehr als 70 Prozent des verbrauchten Papiers und Glases recycelt, jedoch nur 40 Prozent des Aluminiums und der Verbundstoffe. Letztere sind besonders aufwendig wiederzuverwerten, da sie eine fest verbundene Einheit von Papier, Folien und Metallen darstellen (z. B. Getränkekartons). Ende 2000 verständigten sich die Umweltminister der Bundesländer zusätzlich auf einen Pfand für Getränkedosen. Im Jahr 2003 wurde der bisher nur als Drohmittel eingesetzte Dosenpfand vom Bundesumweltministerium eingeführt, da es die Verpackungshersteller nicht geschafft hatten, die Mehrwegquote über 72 Prozent zu bringen. Die Mehrwegquote stellt den Anteil der Mehrwegverpackungen am gesamten Verpackungsaufkommen dar. Nach Klagen von Einzelhandel und Getränkeindustrie gegen die Einführung des Dosenpfandes, wurden zunächst verschiedene Rücknahmesysteme eingeführt. Bis Mai 2006 durften die sog. Insellösungen bestehen bleiben. Jetzt muss jeder Händler, welcher Pfand-Einwegverpackungen verkauft, diese auch zurück nehmen.
Trotz dieser Maßnahmen ist der Anteil an Mehrweg-Getränkeverpackungen stetig gesunken. Für das Jahr 2011 liegt dieser bei Mineralwasser mittlerweile deutlich unter 50 %. Diese Entwicklung ist auch bei Limonaden sowie alkoholfreien Süßgetränken zu beobachten, lediglich bei Bier liegt der Mehrweganteil mit über 80 % weit über dem Anteil von Einwegverpackungen.


Quelle: Geographie Infothek
Autor: Lars Pennig, Kristian Uhlenbrock
Verlag: Klett
Ort: Leipzig
Quellendatum: 2004
Seite: www.klett.de
Bearbeitungsdatum: 23.05.2012