Infoblatt Der Bundespräsident


Aufgaben des Bundespräsidenten und namentliche Auflistung aller in der Bundesrepublik Deutschland gewählten Bundespräsidenten



Schloss Bellevue - Sitz des Bundespräsidenten (MEV)

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt Deutschlands. Er wird von der Bundesversammlung auf fünf Jahre gewählt (Art. 54 GG). Seine unmittelbare Wiederwahl ist nur einmal möglich. Das Amt ist neutral, d. h. als eine über den Parteien und den politischen Auseinandersetzungen stehende Institution angelegt.
Der Bundespräsident ist in erster Linie als Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen tätig. Dies geschieht vor allem durch sein öffentliches Auftreten bei staatlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen, durch Reden, durch Besuche in Ländern und Gemeinden, durch Staatsbesuche im Ausland und den Empfang ausländischer Staatsgäste.
Darüber hinaus übernimmt er die völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland (Art. 59 Abs. 1 Satz 1 GG), den Abschluss von Verträgen mit auswärtigen Staaten (Art. 59 Abs. 1 Satz 2 GG), die Beglaubigung (Bestellung) der deutschen diplomatischen Vertreter und den Empfang der ausländischen Diplomaten (Art. 59 Abs. 1 Satz 3 GG).

Zu seinen weiteren Aufgaben zählen:
  • der Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers (Art. 63 GG),
  • Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers (Art. 63, 67 GG) und der Bundesminister (Art. 64 GG),
  • Auflösung des Bundestags (Art. 63 Abs. 4 Satz 3, Art. 68 GG),
  • Ausfertigung (Unterzeichnung) und Verkündung von Gesetzen (Art. 82 GG),
  • Ernennung und Entlassung der Bundesrichter, der Bundesbeamten, der Offiziere und Unteroffiziere (Art. 60 Abs. 1 GG),
  • das Begnadigungsrecht für den Bund (Art. 60 Abs. 2 GG).
Neben der politischen Funktion fallen in den Arbeitsbereich des Bundespräsidenten Aufgaben, die er mithilfe seines unter der Leitung eines Staatssekretärs stehenden Amtes (Bundespräsidialamt) wahrnimmt. Dazu gehören zum Beispiel die Anordnung von Staatsakten und Staatsbegräbnissen, die Übernahme von Schirmherrschaften, Reisen im In- und Ausland aus politischen, kulturellen oder wirtschaftlichen Anlässen; Unterrichtung der Öffentlichkeit über die eigenen Tätigkeiten; Bearbeitung von Petitionen aus der Bevölkerung durch Auskunftserteilung, Weiterleitung an die zuständigen Stellen oder Hilfe in Notlagen; Glückwünsche oder Beileidsworte in besonderen Fällen; Übernahme von Ehrenpatenschaften (für jedes 7. Kind der Familie); Gratulation zu hohen Ehe- und Altersjubiläen.

Die Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland im Einzelnen waren:


Theodor Heuss, FDP (1949 - 1959)

(geb. 31. Januar 1884 in Brackenheim, gest. 12. Dezember 1963 in Stuttgart)
Heuss konnte sich im zweiten Wahlgang mit 416 von 808 Stimmen als erster Bundespräsident der Nachkriegszeit durchsetzen. Sein Ziel war die Wiedererlangung und Stärkung des deutschen politischen Selbstbewusstseins.


Heinrich Lübke, CDU (1959 - 1969)

(geb. 14. Oktober 1894 in Enkhausen, gest. 6. April 1972 in Bonn)
Nachdem Konrad Adenauer seine Kandidatur für das Bundespräsidentenamt 1959 zurückgezogen hatte, wurde Lübke als zweiter in das höchste Amt der jungen Republik gewählt. Er war ein Befürworter der Großen Koalition und wurde daher 1964 mithilfe der SPD auch wiedergewählt. Besonderes Engagement zeigte Lübke bei der Unterstützung der Entwicklungshilfe für die sog. Dritte Welt.


Gustav Heinemann, SPD (1969 - 1974)

(geb. 23. Juli 1899 in Schwelm an der Ruhr, gest. 7. Juli 1976 in Essen)
Im März 1969 wurde Heinemann zum ersten sozialdemokratischen Staatsoberhaupt seit Friedrich Ebert gewählt. Seine Wahl bereitete die SPD/FDP-Koalition von 1969 vor. Er verzichtete 1974 auf eine erneute Kandidatur.


Walter Scheel, FDP (1974 - 1979)

(geb. 8. Juli 1919 in Solingen)
Walter Scheel wurde 1974 zum Bundespräsident gewählt. 1976 verweigerte Walter Scheel in seiner Funktion als Bundespräsident die Unterzeichnung des Gesetzes zur Abschaffung der Gewissensprüfung bei Wehrdienstverweigerern. Als die sozial-liberale Mehrheit in der Bundesversammlung 1979 verloren war, verzichtete er darauf, gegen Karl Carstens (CDU) anzutreten.


Karl Carstens, CDU (1979 - 1984)

(geb. 14. Dezember 1914 in Bremen, gest. 30. Mai 1992 in Meckenheim)
Karl Carstens führte das höchste Staatsamt während seiner Amtzeit zurückhaltend, nahezu unauffällig. Seine zahlreichen Wanderungen durch die deutschen Lande, von Sylt bis zur Zugspitze, standen für sein Bemühen, die Distanz zwischen Staat und Bürger zu verringern.
Er suchte verstärkt den Dialog zur Jugend und führte die großen Jugendtreffen in der Villa Hammerschmidt ein. Am 7. Januar 1983 verfügte Carstens die Auflösung des Bundestags und setzte Neuwahlen an. Die Regierung Schmidt war durch ein konstruktives Misstrauensvotum der CDU/CSU und der FDP abgelöst worden.


Richard von Weizsäcker, CDU (1984 - 1994)

(geb. 15. April 1920 in Stuttgart)
Schon 1974 hatte er erfolglos für das Amt des Bundespräsidenten kandidiert. Zehn Jahre später wurde er schließlich gewählt.
Richard von Weizsäcker sah seine Hauptaufgabe nicht in bloßen Repräsentationspflichten, sondern in der Begegnung mit Menschen. Auch er suchte wie Carstens den Kontakt zur Jugend und zeigte gegenüber Randgruppen der Gesellschaft oder harten Kritikern des Staates keine Berührungsängste.
1989 wurde Weizsäcker mit großer Mehrheit – er erhielt 881 von 1022 gültigen Stimmen – wieder gewählt. Er mahnte nach der Öffnung der innerdeutschen Grenze und dem beginnenden politischen Wandel in Osteuropa zur Behutsamkeit beim Zusammenwachsen von DDR und Bundesrepublik. Ein Jahr später prägte Weizsäcker die Worte "Sich zu vereinen heißt teilen lernen" beim Festakt zur Wiedervereinigung Deutschlands in Berlin.


Roman Herzog, CDU (1994 - 1999)

(geb. 5. April 1934 in Landshut)
Nachdem Bundeskanzler Kohl seinen ostdeutschen Kandidaten Steffen Heitmann nicht durchsetzen konnte, war Roman Herzog in letzter Minute aufgestellt worden. Er wurde am 23. Mai 1994 im dritten Wahlgang gewählt. Eine zweite Amtszeit lehnte er ab.
Seine Amtszeit war geprägt durch Handlungen der Versöhnung und das Vorantreiben der Europäischen Union.


Johannes Rau, SPD (1999 - 2004)

(geb.16. Januar 1931 in Wuppertal, gest. 27. Januar 2006 in Berlin)
Johannes Rau war bereits 1994 als Gegenkandidat von Roman Herzog bei der Wahl zum Bundespräsidenten angetreten, erlitt jedoch eine Niederlage. 1999 wurde er schließlich zum Bundespräsidenten gewählt.
Am 17. Februar 2000 hielt Johannes Rau als erster deutscher Bundespräsident eine Rede vor dem israelischen Parlament, der Knesset, in Jerusalem (in deutscher Sprache). Er entschuldigte sich für die Verfolgung der Juden während des Nationalsozialismus in Deutschland.


Horst Köhler, CDU (2004 - 2010)

(geb. 22. Februar 1943 in Skierbieszów, Polen)
Er konnte sich im ersten Wahlgang gegen Gesine Schwan (SPD) knapp durchsetzen. Seine erste Rede machte klar, dass er für die Neutralität seines Amtes gegenüber den Parteien eintreten wird.
Im Mai 2009 wurde Horst Köhler im ersten Wahlgang mit 613 Stimmen für weitere fünf Jahre in seinem Amt bestätigt.
Rund ein Jahr nach seiner Wiederwahl gab Horst Köhler seinen Rücktritt am 31. Mai 2010 bekannt.


Christian Wulff (2010 - 2012)

(geb. 19. Juni 1959 in Osnabrück)
Er konnte sich erst im dritten Wahlgang gegen den Kandidaten von SPD/Grüne Joachim Gauck durchsetzen.
Christian Wulff trat am 17. Februar 2012 aufgrund einer öffentlichen Diskussion um seine Person, ihm wurde vor allem Vorteilsnahme vorgeworfen, zurück.


Joachim Gauck (2012 -

(geb. 24. Januar 1940 in Rostock)
Joachim Gauck setzte sich als gemeinsamer Kandidat von Union, FDP, SPD und Grünen bereits im ersten Wahlgang durch.


Literatur

Pötzsch, Horst: Die deutsche Demokratie. Bundeszentrale für politische Bildung. Bonn 2004.
Sontheimer, Kurt und Wilhelm Bleek: Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepu-blik Deutschland. München 1997.


Quelle: Geographie Infothek
Autor: Christine Reinke, Kristian Uhlenbrock
Verlag: Klett
Ort: Leipzig
Quellendatum: 2004/2012
Seite: www.klett.de
Bearbeitungsdatum: 18.03.2012