Infoblatt UNO


Geschichte, Mitglieder und Organe der UNO



Flagge der UNO (Klett)


Geschichte

Die Organisation der Vereinten Nationen ist Nachfolgerin des Völkerbundes. Die im Zweiten Weltkrieg kämpfenden Alliierten hatten in der Atlantikcharta (mit deren In-Kraft-Treten am 1. Januar 1942 sich bereits 26 Länder unter dem Namen United Nations zusammengeschlossen hatten), der Erklärung der Vereinten Nationen (1942) sowie in den Moskauer und Teheraner Erklärungen (1943) das Programm für die neu zu schaffende internationale Staatenorganisation entworfen. Über die Charta berieten China, Großbritannien, die UdSSR und die USA 1944 in der Nähe von Washington D.C. Auf der Konferenz von Jalta (1945) wurde über letzte Feinheiten Einigkeit erzielt, so etwa über das Abstimmungsverfahren im Sicherheitsrat. Die "United Nations Conference On International Organization", die am 25. April 1945 in San Francisco zusammengetreten war, verabschiedete am 26. Juni desselben Jahres die Charta der Vereinten Nationen.


Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft steht allen "friedliebenden" Staaten offen, die die Charta angenommen haben und nach Ansicht der Mitglieder fähig und gewillt sind, den Verpflichtungen nachzukommen.
Neue Mitglieder werden auf Empfehlung des Sicherheitsrates von der Vollversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit aufgenommen. Seit 1945 hat sich die Zahl der Mitglieder mehr als verdreifacht, hauptsächlich durch die Aufnahme neuer afrikanischer und asiatischer Länder, die vorher europäische Kolonien gewesen waren. Die UNO hat heute (2012) 193 Mitglieder.


Ziele

Die Vereinten Nationen sind eine internationale Staatenorganisation zur Sicherung des Weltfriedens und Förderung der internationalen Sicherheit. Es ist zudem eine ihrer Aufgaben, "den Respekt vor den Menschenrechten und den grundlegenden Freiheitsrechten zu fördern". Die Mitgliedsstaaten sind dazu verpflichtet, internationale Streitfragen mit friedlichen Mitteln zu lösen und sich der Androhung oder Anwendung von Gewalt zu enthalten. Über die Einhaltung dieser Verpflichtung wacht als politische Instanz der Sicherheitsrat, als richterliche Instanz der Internationale Gerichtshof.


Organe der UNO

Die UNO besteht aus sechs Hauptorganen: der Generalversammlung, dem Sicherheitsrat, dem Wirtschafts- und Sozialrat, dem Treuhandrat, dem Internationalen Gerichtshof und dem Sekretariat. Mit Ausnahme des Gerichtshofs, der seinen Sitz in Den Haag (Niederlande) hat, befinden sich alle Hauptorgane am UNO-Amtssitz in New York.
  • Generalversammlung
    Die Generalversammlung ist das wichtigste Beschluss fassende Organ. Alle Mitglieder haben Sitz und Stimme in der Generalversammlung. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, nur in besonderen Fällen ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Die Generalversammlung tagt wöchentlich. Beschlüsse der Generalversammlung haben keinen Gesetzesstatus, sondern sind nur Vorschläge bzw. Empfehlungen.
  • Sicherheitsrat
    Dieses vollziehende Organ befasst sich mit der Erhaltung der Sicherheit der Welt. Er besteht aus 15 Mitgliedern, von denen fünf ständige Mitglieder sind, China, Großbritannien, Frankreich, Russland und USA. Die zehn anderen Mitglieder werden von der Generalversammlung auf zwei Jahre gewählt. 2012 sind folgende zehn Länder als nichtständige Mitglieder im Sicherheitsrat vertreten: Aserbaidschan, Kolumbien, Deutschland, Guatemala, Indien, Marokko, Pakistan, Portugal, Südafrika und Togo.
  • Wirtschafts- und Sozialrat
    Er befasst sich mit den Problemen der Bevölkerungsexplosion, der Kinder, des Wohnwesens, der Rechte der Frauen, des Rauschgifts, des Verbrechens, der sozialen Wohlfahrt und mit den verschiedenen Wirtschaftsfragen, wie Handel und Industrialisierung. Der Rat arbeitet an Empfehlungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen und über die Möglichkeiten der finanziellen und technischen Hilfe. Der Rat setzt sich aus 54 Mitgliedern zusammen, die von der Generalversammlung gewählt werden. Jedes Mitglied hat je eine Stimme und es wird mit einfacher Mehrheit gewählt.
  • Internationaler Gerichtshof
    Der Internationale Gerichtshof ist das wichtigste Rechtsprechungsorgan. Er setzt sich aus derzeit 15 unabhängigen Richtern zusammen, die vom Sicherheitsrat gewählt werden. Sie werden auf eine Dauer von neun Jahren gewählt. An einem Verfahren dürfen nur Staaten und keine Privatpersonen teilnehmen und es wird nach den Regeln des Völkerrechts entschieden.
  • Treuhandschaftsrat
    Der Treuhandschaftsrat hat fünf Mitglieder: China, Frankreich, die Russische Föderation, Großbritannien und die USA. Mit der Unabhängigkeit von Palau, dem letzten verbliebenen Treuhandgebiet der UNO, hat der Rat am 1. November 1994 formell seine Arbeit eingestellt. Mit einer Resolution änderte der Rat seine Geschäftsordnung, die bisher verpflichtende jährliche Zusammenkünfte vorsah. Jetzt tritt der Rat nur noch auf Antrag einer Mehrheit seiner Mitglieder, der Generalversammlung oder des Sicherheitsrats zusammen.
  • Sekretariat
    Es besteht aus dem Generalsekretär (Ban Ki-moon aus Südkorea ist der achte Generalsekretär der Vereinten Nationen. Seine fünfjährige Amtszeit begann am 1. Januar 2007.) und einem Stab von internationalen Beamten. Die Aufgaben sind vielfältig und werden von der Generalversammlung zugeteilt.



Organisationen

Zusammen bilden die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen und ihre sonstigen Programme und Fonds (wie beispielsweise das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen - UNICEF) das "System der Vereinten Nationen". Dazu gehört u. a. die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Es gibt insgesamt 15 Sonderorganisationen und zwei autonome Organisationen, die Internationale Atomenergieorganisation (IAEA) und die Welthandelsorganisation (WTO).


Quelle: Geographie Infothek
Autor: Christine Reinke, Wiebke Hebold
Verlag: Klett
Ort: Leipzig
Quellendatum: 2012
Seite: www.klett.de
Bearbeitungsdatum: 24.07.2012