Infoblatt Marktwirtschaft


Freie und Soziale Marktwirtschaft im Überblick



(Butz)

Marktwirtschaft ist ein Sammelbegriff für verschiedene Wirtschaftssysteme. In allen diesen Wirtschaftssystemen treffen Angebot und Nachfrage nach Gütern und/oder Dienstleistungen auf dem Markt zusammen und es bildet sich ein mehr oder weniger freier Preis. Es gibt zwei Ausprägungen der Marktwirtschaft, die freie Marktwirtschaft und die soziale Marktwirtschaft. Abgegrenzt davon ist die Subsistenzwirtschaft (Produktion nur für den eigenen Bedarf, Konsum der selber erzeugten Produkte) und die Zentralverwaltungswirtschaft bzw. Planwirtschaft (Produktion wie Konsum werden zentral geplant).


Freie Marktwirtschaft

Bei der freien Marktwirtschaft bestimmen Angebot und Nachfrage die Wirtschaftstätigkeiten. Staatliche Eingriffe, bei der Angebot und Nachfrage gewissen Regeln unterworfen werden, finden nicht statt. Das oberste Prinzip der freien Marktwirtschaft ist die Freiheit des Einzelnen. Damit sich der Einzelne im Wirtschaftsleben weitgehend uneingeschränkt entfalten kann, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Vertragsfreiheit: Recht des Einzelnen mit jedem freie Vereinbarungen (ohne staatliche Beschränkungen) zu treffen. So können Verträge beliebiger Art und mit jedem Inhalt abgeschlossen werden, z. B. Kauf-, Miet-, Arbeitsverträge
  • Freie wirtschaftliche Betätigung: Arbeitnehmer sind frei in der Wahl ihres Berufes und in der Wahl ihres Arbeitsplatzes. Unternehmer haben z. B. das Recht, ohne staatliche Beschränkungen einen Gewerbebetrieb gründen zu können (Gewerbefreiheit); sich an jedem beliebigen Standort niederlassen zu können (Niederlassungsfreiheit); in jedem beliebigen Markt wirtschaftlich tätig zu werden (freier Zugang zu den Märkten); nach belieben Waren zu importieren oder zu exportieren (Freihandel). Die Konsumenten können über ihr Einkommen frei verfügen
  • Privateigentum an den Produktionsmitteln
Die freie Marktwirtschaft existiert in ihrer reinen Form nur in der Theorie. In der Praxis zeigen sich viele Nachteile:
  • Die ungleichen Startbedingungen führen zu Vormachtstellungen einzelner Unternehmen und damit zu Unternehmenskonzentrationen (z. B. Monopolbildung) und Kartellen;
  • Es entstehen große Unterschiede beim Einkommen / Vermögen durch ungleiche Startbedingungen;
  • Die Löhne und Gehälter werden nur durch Angebot und Nachfrage bestimmt (in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit würden die Löhne fast auf 0 sinken);
  • Externe Faktoren (z. B. verschmutzte Luft) werden am Markt nicht berücksichtigt;
  • Handlungen, die sich in der Zukunft erst bezahlbar machen, werden nicht ausgeführt (warum soll man einen Baum pflanzen, der erst in 100 Jahren gefällt werden kann und Geld bringt).
Aufgrund dieser Nachteile wurde die soziale Marktwirtschaft entwickelt.


Soziale Marktwirtschaft

Der Begriff Soziale Marktwirtschaft beschreibt die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die Konzeption der Sozialen Marktwirtschaft wurde für den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg als Alternative zu einer staatlich gelenkten Wirtschaft entwickelt. Ihre politische Durchsetzung in den Jahren 1947 bis 1949 ist mit den Namen Ludwig Erhard und Alfred Müller-Armack verbunden.
Das Grundelement der sozialen Marktwirtschaft ist die Verbindung "des Prinzips der Freiheit auf dem Markt" mit dem "des sozialen Ausgleichs", d. h., die Vorteile der freien Marktwirtschaft (wirtschaftliche Freiheit, Dynamik, technischer Fortschritt, hohe Produktivität) und die Vorteile der Zentralverwaltungswirtschaft (geringe Krisenanfälligkeit, hohes Beschäftigungsniveau, Konstanz der wirtschaftlichen Entwicklung) werden miteinander verbunden. Die wichtigsten Elemente sind:
  • Privateigentum an Produktionsmitteln und freie Preisbildung
  • Erstellung einer Wettbewerbsordnung und Sicherung des Wettbewerbs (z. B. durch das Kartellgesetz, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)
  • bewusste Konjunktur- und Wachstumspolitik
  • Sicherung der Vollbeschäftigung
  • Außenhandelsfreiheit, freier Währungsaustausch
  • Politik des stabilen Geldwertes (u. a. durch unabhängige Notenbank)
  • Soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit und sozialer Fortschritt (z. B. durch staatliche Umverteilungsmaßnahmen in Form von Sozialhilfeleistungen, Sozialrenten und Ausgleichszahlungen, Subventionen, Zuschüssen)
Die soziale Marktwirtschaft erlaubt einerseits dem Unternehmer freie Möglichkeiten zur Entfaltung, andererseits bietet sie dem Arbeitnehmer eine soziale Absicherung.
Nach dem Subsidiaritätsprinzip übernimmt der Staat einen Teil der für alle wichtigen, aber nicht gewinnbringenden Aufgaben. Er ergreift immer dann Maßnahmen, wenn die Ergebnisse des Marktes (z. B. die Einkommens- oder Vermögensverteilung) den wirtschafts- und sozialpolitischen Zielsetzungen der sozialen Marktwirtschaft zuwiderlaufen, insbesondere wenn die unsozialen Auswirkungen der freien Marktwirtschaft ausgeglichen werden müssen (z. B. zu große Einkommens- oder Vermögensunterschiede). So ist er zuständig für:
  • Infrastruktur und Bildung;
  • aktive Konjunktur-, Wachstums- und Strukturpolitik (um den Wirtschaftsablauf zu stabilisieren sowie ein stetiges Wirtschaftswachstum zu gewährleisten und die Geldwertstabilität zu erreichen);
  • staatliche Sozialpolitik und damit Korrektur der ursprünglichen Einkommens- und Vermögensverteilung (erfolgt in Form von Renten, Ausgleichszahlungen, Sozialhilfe, Zuschüssen und Subventionen).
In den letzten Jahren haben sich in der sozialen Marktwirtschaft starke Probleme ergeben. Aufgrund der Arbeitslosigkeit und Steuerausfällen beim Staat sind die Gelder für soziale Bereiche immer knapper geworden. Wesentliche Problemfelder der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland sind z. Z. neben der Arbeitslosigkeit das Rentensystem und das Gesundheitswesen.


Quelle: Geographie Infothek
Autor: Anke Renker
Verlag: Klett
Ort: Leipzig
Quellendatum: 2012
Seite: www.klett.de
Bearbeitungsdatum: 28.05.2012