Infoblatt Zuckermarkt


Der Zuckermarkt - ein künstliches Subventionsgebilde



Zuckerverpackung (Klett)


Zuckerproduktion – weltweit

Zucker ist im Gegensatz zu den künstlich hergestellten Süßungsmitteln natürlichen Ursprungs. Er wird aus Zuckerrohr oder Zuckerrüben gewonnen. Zwischen den beiden aus den Pflanzen extrahierten Zuckern, Rüben- und Rohrzucker, besteht kein chemischer Unterschied. Auf dem Weltmarkt dominiert der Rohrzucker. Er deckt fast drei Viertel des Weltzuckers.
Weltweit wurden 2004 ca. 148 Mio t Zucker im Jahr produziert. Haupterzeugerländer von Rohrzucker sind Indien und Brasilien, die zusammen schon 28 % der Weltzuckererzeugung ausmachen. Weitere Erzeugerländer von Rohrzucker sind China, Thailand, Mexiko, Australien und Kuba. Bei der Zuckerrübenproduktion stehen Frankreich, Deutschland, die USA, Polen und Russland sowie die Ukraine auf den führenden Plätzen. Der größte Zuckerexporteur weltweit ist Brasilien mit einem Marktanteil von 18 %, gefolgt von der EU mit 15,6 %. Auch Australien, Thailand und Kuba gelten als führende Exportländer von Zucker. Wenngleich Indien, die Ukraine, Mexiko und China zu den Zuckerhauptproduzenten zählen, treten sie mit dem Produkt auf dem Weltmarkt wenig in Erscheinung, da sie vorwiegend für den Eigenverbrauch anbauen. Mit umfassenden Zuckerimporten müssen Russland, viele afrikanische Länder und der Nahe und Mittlere Osten ihren Verbrauch decken.
Von dem weltweit produzierten Zucker wird der größte Teil in den Erzeugerländern verbraucht; lediglich ein Viertel bis ein Drittel der Zuckerproduktion gelangt auf den "freien" Weltmarkt. "Frei" deshalb, weil der Großteil des Zuckerhandels im Rahmen von Marktordnungen abgewickelt wird und damit die Mechanismen der freien Marktwirtschaft außer Kraft gesetzt werden. Zu Weltmarktkonditionen gehandelt, ist das Rohr der Rübe deutlich überlegen. Eine Tonne Zucker kostet in der EU produziert gut doppelt bis dreimal so viel wie eine Tonne Zucker aus einem Zuckerrohranbauland wie z. B. Brasilien. Um die Rübe dennoch wettbewerbsfähig zu machen, muss immer wieder künstlich nachgeholfen werden: mit den Reglementarien der sog. Zuckermarktordnung, wie sie in der EU und den USA existieren. Der Wettbewerb zwischen Rohr- und Rübenzucker wird dadurch auf dem Weltmarkt völlig verzerrt.


EU-Zuckermarktordnung

Die Zuckermarktordnung in Europa besteht seit 1968. Ursprünglich sollte sie die Eigenversorgung der europäischen Verbraucher mit Zucker garantieren – unabhängig von den stark schwankenden Weltmarktpreisen des Zuckers. Schon seit Jahrzehnten ist man weit über dieses Ziel hinausgeschossen, vom Selbstversorger mit Zucker entwickelte sich die Europäische Gemeinschaft zu einem wesentlichen Zuckerexporteur. Die alte Zuckermarktordnung besteht in ihren Grundzügen aber nach wie vor.
Die regulierten Preise für heimischen Zucker stellen ein Grundelement der Zuckermarktordnung dar. Der Garantiepreis für Zucker in der EU liegt heute etwa dreimal so hoch wie der Weltmarktpreis. Die damit entstehenden Mehrkosten werden den Produktpreisen aufgeschlagen und somit letztlich vom Konsumenten getragen. Um den heimischen Markt vor dem billigeren Importzucker zu schützen, wird die Einfuhr von Zucker nach Europa mit hohen Zöllen belegt. Ein weiteres Grundelement der Zuckermarktordnung sind festgelegte Quoten für den jährlichen Zuckerrübenanbau, um ein unbegrenztes Wachstum der Zuckerrübenproduktion in der EU, welches durch die Garantiepreise herausgefordert wird, zu verhindern. Die jährliche Zuckerproduktion in der EU beläuft sich auf 14 - 16 Millionen Tonnen; dem gegenüber steht ein Verbrauch von nur ca. 12,5 Millionen Tonnen. Der Selbstversorgungsgrad in der EU liegt damit bei ca. 130 %. Die Zuckerquoten in der EU sind demnach deutlich zu hoch fixiert. Verschärft wird die Situation dadurch, dass die Zuckerrübenanbauer auf Nummer sicher gehen und immer eine etwas größere Fläche bestellen, um im Falle einer schlechten Ernte trotzdem die ihnen zugesicherte Quote voll auszuschöpfen. Resultat ist das alljährliche Überschreiten der Höchstquote. Die Überschüsse an Zucker, die in der EU selbst nicht zum Verbrauch kommen, gehen – wiederum subventioniert – in den Export. Da die EU "Dank der Zuckermarktordnung" zu den bedeutendsten Zuckerexporteuren zählt, drückt sie mit ihren Exportsubventionen erheblich den Weltmarktpreis. Damit werden diejenigen Entwicklungsländer, deren Wirtschaft von Zuckerrohrexporten abhängt, ihrer realen Handelschancen auf dem Weltmarkt beraubt.
Inzwischen mehren sich die Stimmen für eine Abschaffung oder wenigstens Reformierung der überholten Zuckermarktordnung, die Verbraucher und Steuerzahler nur unnötig belastet. Die Minimalvariante der Reform fordert wenigstens die Abschaffung der subventionierten Exporte (anders ausgedrückt also eine Kürzung der Zuckerproduktion in der EU mindestens im Umfang ihres derzeitigen Exportvolumens) und eine Senkung der Einfuhrzölle der EU. Bis Juni 2006 ist das Bestehen der EU-Zuckermarktordnung mit ihren jetzigen Grundelementen vom Europäischen Ministerrat beschlossen. Ein zaghafter Schritt zur Eindämmung der bisherigen Produktionsüberschüsse und damit letztlich zur Kürzung der Exporte sieht man in der flexiblen Quotenanpassung. Je nach Ernteergebnis des vorherigen Jahres werden die Quoten jährlich neu festgeschrieben – nach guten Erntejahren also nach unten korrigiert.
Die europäische Zuckerindustrie verteidigt "ihre Zuckermarktordnung" mit Argumenten wie Arbeitsplatzsicherung vor allem in den schwach strukturierten ländlichen Gebieten (Zuckerrübenanbau, Zuckerherstellung), dem hohen ökologischen Wert der Rübe für die Landwirtschaft – gerade zur Auflockerung getreidebetonter Fruchtfolgen, der Vermeidung unnötiger Transportwege aus Übersee und der Zusicherung einer hohen Produktqualität für den Abnehmer – z. B. dem Verzicht auf Einsatz von Gentechnik.
Eine erster kleiner Schritt zur Öffnung des europäischen Zuckermarktes wurde mit der "Everything but Arms Initiative" erreicht. In dieser sichert die EU den am wenigsten entwickelten Ländern der Erde (LDCs) freien Marktzugang für alle Produkte außer Waffen zu, so auch für Rohrzucker. Die Ländergruppe der LDCs darf zu Vorzugsbedingungen Rohrzucker in die EU importieren. Angestrebt ist ein zoll- und quotenfreier Zugang für diese Länder auf dem europäischen Markt. Die Umsetzung der Initiative erfolgt stufenweise. Bisher wurden lediglich zollfreie Kontingente für die Einfuhr von Rohrzucker aus den LDCs vergeben. Ein wirklich freier Marktzugang wird vor 2009 nicht zu erwarten sein. Außerdem kann die EU von umfangreichen Sicherheitsklauseln Gebrauch machen, falls sie sich durch ein zu starkes Anwachsen der Exporte aus den LDCs in ihren wirtschaftlichen Eigeninteressen bedroht sieht. Eine Gefahr bei der "Everything but Arms Initiative" sieht man in sog. Karussellgeschäften, d. h., dass große Zuckerexporteure wie Brasilien oder Kuba über den "Umweg LDC" ihren Zucker zollfrei in die EU liefern.
Letztlich wurde die EU-Zuckermarktordnung zum 01. Juli 2006 basierend auf folgenden Elementen reformiert:
  1. Senkung der Rübenpreise um 39,7 % und der Zuckerpreise um 36 %
  2. Reduzierung der Erzeugung im Rahmen eines Strukturfonds
  3. teilweiser Ausgleich der Einkommensverluste für die Zuckerrübenanbauer
Damit soll zum einen über die Preissenkungen dem Abbau der Schutzzölle entgegengekommen, zum anderen der europäische Markt aber auch unattraktiver für Rohrzucker aus den Entwicklungsländern gemacht werden. Sie ist die Reaktion auf den weitgehenden Exportstopp durch die EU sowie auf die steigenden zollfreien Importe aus den LDC. Die neue Marktordnung gilt bis zum Wirtschaftsjahr 2014/15.


Quelle: Geographie Infothek
Autor: Claudia Fischer, Kristian Uhlenbrock
Verlag: Klett
Ort: Leipzig
Quellendatum: 2003
Seite: www.klett.de
Bearbeitungsdatum: 26.04.2007