
Infoblatt Industrie- und Handelskammer (IHK)
Aufgaben der IHK

Logo der IHK (IHK)
Im Gegensatz zu den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ist die Mitgliedschaft in öffentlich-rechtlichen Kammern verpflichtend. Die bekanntesten Einrichtungen bilden dabei die 80 Industrie- und Handelskammern (IHK), welche innerhalb des Dachverbandes "Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT)" auf Bundesebene organisiert sind. Weitere bedeutende Kammern sind z. B. die Ärztekammern, Rechtsanwaltskammern und die Handwerkskammern.
Die Industrie- und Handelskammern gibt es dem Namen nach seit 1924, was auf eine preußische Verordnung aus dem selben Jahr zurückgeht. Kammern dieser Art bestanden jedoch bereits zuvor, sie hatten nur unterschiedliche Namen, wie z. B. Handelsgesinnung, Handelskammer oder Chambre de Commerce. Hervorgegangen sind diese Einrichtungen aus den früheren Zünften und Gilden oder sonstigen Handwerker- und Unternehmenszusammenschlüssen (z. B. Holländer Compagnie, Calwer Zeughandelscompagnie), die aus dem ausgehenden Mittelalter und der Folgezeit bekannt sind. Die frühesten Kammern, die dem Wesen der heutigen IHK entsprechen, entstanden vor gut 200 Jahren. Beispiele hierfür sind die IHK Köln (1803), die heutige IHK Rhein-Neckar (1831) oder die IHK Nürnberg (1843). Jede IHK verfügt über einen definierten Handlungsraum, dem sog. Kammerbezirk.
Heute sind die Aufgaben der Kammern durch den Gesetzgeber – also durch den Staat – festgelegt. Die Aufgaben unterscheiden sich nicht sehr stark von den früheren Forderungen aus den Anfangstagen der Handelskammern. Wichtige Aufgaben für die IHKs sind
- die Wahrnehmung des Interesses aller Gewerbebetreibenden in dem jeweiligen Kammerbezirk,
- die Förderung der gewerblichen Wirtschaft,
- die Durchführung der kaufmännischen und gewerblichen Berufsaus- und Weiterbildung sowie
- das Erstellen von Gutachten für staatliche Instanzen und
- das Bereitstellen von aktuellen und kommentierten Wirtschaftsinformationen.
Die IHK sind in ihrer Tätigkeit nicht nur auf Deutschland beschränkt: Sie versuchen ferner Handelskontakte zu ausländischen Unternehmen bzw. das Etablieren auf dem ausländischen Markt zu ermöglichen und zu unterstützen. Hierfür gibt es die Auslandshandelskammern – die AHK, welche die IHK im Ausland vertreten. Durch die AHK werden Hintergrundinformationen über das Land, die Firmen und die Politik zur Verfügung gestellt.
Auch für schulische Zwecke, z. B. für einen Vortrag oder eine Projektarbeit, sind die IHKs nicht ganz uninteressant. Bedarf es spezieller Informationen zu Branchen in einer Region, zu Unternehmensdaten, die so nicht ohne Weiteres zu ermitteln sind oder zu Fördermitteln, bilden die Mitarbeiter der öffentlichen IHKs kompetente Ansprechpartner.

Quelle: Geographie Infothek
Autor: Kerstin Munsel
Verlag: Klett
Ort: Leipzig
Quellendatum: 2004/2011
Seite: www.klett.de
Bearbeitungsdatum: 24.11.2011
Autor: Kerstin Munsel
Verlag: Klett
Ort: Leipzig
Quellendatum: 2004/2011
Seite: www.klett.de
Bearbeitungsdatum: 24.11.2011