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Infoblatt Wohlfahrtsstaat

Wohlfahrtsstaaten - aktive Steuerung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Abläufe durch den Staat

Mit dem Begriff Wohlfahrtsstaat werden Länder gekennzeichnet, in denen der Staat aktiv in die Steuerung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Abläufe eingreift und hierfür einen enormen Teil seiner Staatsressourcen aufwendet. Diese finanziellen Mittel werden zu einem beträchtlichen Teil für die Umsetzung der Forderung nach einer größeren Gleichheit der Lebenschancen in den Bereichen Grundsicherung, Gesundheit, Wohnen und Bildung investiert. Der Staat verpflichtet sich dabei, eine umfassende Politik des Ausbaus der sozialen Staatsbürgerrechte wahrzunehmen. Er begnügt sich aber nicht nur mit der Sicherung von Konsumchancen, sondern strebt auch die Förderung von Wirtschaftswachstum und Vollbeschäftigung an und erhebt den Abbau ungleicher Teilnahmechancen am gesellschaftlichen und politischen Leben zum Ziel. In Deutschland wird hierfür bevorzugt der Begriff Sozialstaat verwendet, der als Alternativkonzept zum Wohlfahrtsstaat nicht nur eine sozialpolitische Verpflichtung des Staates bedeutet, sondern auch gegen das Ausufern des umfassenden, als freiheitsgefährdend gedeuteten Wohlfahrtsstaates eintritt, der gesellschaftliche Freiräume zugunsten einer "umfassenden Betreuung der Bürger von der Wiege bis zur Bahre" einschränkt. Die Begriffe Wohlfahrtsstaat und Sozialstaat werden oft synonym verwendet.

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