Geographie Infothek: Marktformen und Arbeitsmarkt


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Infoblatt Staatliche Eingriffe auf dem Markt

Definitionen Mindest- und Höchstpreise

Die Preisbildung findet bei vielen Gütern nicht unter den Bedingungen des freien Marktes statt, sondern wird durch den Staat beeinflusst. Dieser Eingriff des Staates in einer sozialen Marktwirtschaft dient dem Schutz der Nachfrager und/oder der Anbieter und sorgt dafür, dass der Marktpreis, der nicht "gerecht" bzw. "sozial" sein kann, dadurch "gerecht" und "sozial" wird. Würde sich z. B. für ein lebenswichtiges Medikament ein Preis herausbilden, den ärmere Konsumenten nicht entrichten könnten, wäre das vielleicht schon Grund genug, den Markt zu regulieren.
Der Staat kann indirekt oder direkt in die Preisbildung und damit das Marktgeschehen eingreifen.
  1. Indirekte Eingriffe
    Indirekte Eingriffe setzen den Preismechanismus nicht außer Kraft und werden deshalb als marktkonform bezeichnet. Hierbei wird vom Staat die Nachfrage und/oder das Angebot erhöht/gesenkt und die Preisbildung wird weiterhin dem Markt überlassen. Der Staat kann damit einen eventuellen Preisverfall oder -anstieg verhindern. Indirekte Eingriffe können entweder Preismaßnahmen wie z. B. Einfuhrzölle, Subventionen, steuerrechtliche Maßnahmen oder Mengemaßnahmen wie z. B. Einfuhrbeschränkungen sein.
  2. Direkte Eingriffe
    Direkte Eingriffe des Staates sind marktinkonform, d. h. sie widersprechen dem System der freien Marktwirtschaft. Hier greift der Staat direkt in die Preisgestaltung ein, indem er Vorschriften über die Preisbildung in Form von festgelegten Mindest- oder Höchstpreisen macht. Er setzt damit die freien Marktmechanismen, d. h., dass sich der Preis durch Angebot und Nachfrage bestimmt, und die Preisfunktionen außer Kraft.


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