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Infoblatt Kyoto-Protokoll

Ziele, Reduktionsverpflichtungen, Emissionshandel und Ratifizierung


Nachdem die Wissenschaft Ende der 1980er Jahre eindringlich vor den Folgen eines vom Menschen verursachten Klimawandels warnte, sahen sich auch die Politiker zum Handeln gezwungen. Dieses globale Problem musste auf internationaler Ebene behandelt werden. Das Ergebnis der Verständigung vieler Länder der Erde war eine Klimakonvention (Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen), die 1992 in New York verabschiedet, in Rio de Janeiro unterzeichnet und am 21. März 1994 in Kraft gesetzt wurde. Aufgrund verschiedenster nationaler Interessen und wissenschaftlicher Forschungsdefizite auf dem Gebiet der vom Menschen verursachten Klimaänderungen wurden in der Konvention noch keine rechtsverbindlichen Aussagen getroffen. Es wurde lediglich als unverbindliches Ziel für die entwickelten Länder festgelegt, die Emissionen an Treibhausgasen bis zum Jahr 2000 auf das Niveau von 1990 zurückzuführen.
Außerdem wurde vereinbart, in regelmäßigen Zeitabständen internationale Treffen durchzuführen, auf denen konkretere Maßnahmen beschlossen werden konnten. Dies geschah 1997 mit der Verabschiedung des Kyoto-Protokolls. (Ein Protokoll ist ein eigenständiges Dokument, das aber an einen bestehenden Vertrag, in diesem Fall die Klimakonvention, anknüpft.) Es wurden konkrete, rechtsverbindliche Maßnahmen vereinbart, die in den betroffenen Ländern praktisch auf alle wichtigen Wirtschaftszweige Auswirkungen haben. Deshalb gilt das Kyoto-Protokoll als das bedeutendste internationale Abkommen zum Schutz der Umwelt, das es bisher gab.

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