Geographie Infothek: Vogelgrippe


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Infoblatt Kampf gegen die Vogelgrippe

Maßnahmen im Umgang mit der Seuche sowie Planungen für den Fall einer Pandemie


Verendete Vögel auf Rügen werden in Schutzkleidung eingesammelt. (Matthias Luedecke)

Vorsichtsmaßnahmen
In Europa gibt es sowohl EU-weite als auch nationale Vorschriften zum Umgang mit der Vogelgrippe. In den betroffenen Ländern (nicht nur Europas) werden bei Auftreten des Erregers immense Bestände infizierter, aber auch gesunder Vögel getötet, um das Reservoir der H5N1-Viren zu beseitigen. Außerdem werden besondere Schutz- bzw. Überwachungszonen eingerichtet.
Importstopps für Geflügel aus den betroffenen Ländern und strenge Personen- und Warenkontrollen sollen die Einfuhr infizierten Geflügels und von Vogelprodukten wie etwa Federn verhindern. Wie lange diese Maßnahmen andauern, hängt von der Entwicklung der Epidemie ab.
Außerdem wird, so etwa in Deutschland sowohl Ende 2005 als auch im Frühjahr 2006, die Freilandhaltung von Geflügel verboten, um eine Infektion durch Wildvögel zu vermeiden. Ferner wurde ein erweitertes Überwachungsprogramm von vorrangig freilebenden Enten und Gänsen installiert, um einheimisches Geflügel vor der Übertragung der Vogelgrippe-Viren durch Wildvögel besser zu schützen.
Im Falle einer Reise in betroffene Regionen rät das Auswärtige Amt dazu, Kontakt mit lebendem oder totem Geflügel zu vermeiden, etwa indem man Vogel- und Geflügelmärkten fernbleibt. Das Virus wird mit dem Vogelkot ausgeschieden. Es ist wahrscheinlich, dass eingeatmeter Kotstaub zu einer Infektion führen kann. Der Verzehr von gut gegartem Vogelfleisch und Eiern ist hingegen unbedenklich, da der Erreger bei Temperaturen über 70 °C abgetötet wird. Es wird hingegen vermutet, dass rohe Nahrungsmittel zu einer Infektion führen können.
Wo bereits Wildvögel an der Erkrankung gestorben sind, geht es darum, die Kadaver möglichst schnell wegzuräumen, um eine Weiterverbreitung durch Aas fressende Vögel wie z. B. Möwen oder Bussarde zu vermeiden. Der Sinn von Maßnahmen wie etwa einer Dekontamination von Fahrzeugen ist hingegen umstritten. Die Zuständigkeit für die Seuchenbekämpfung liegt in Deutschland bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, wobei mittlerweile Forderungen nach einer stärkeren Einbeziehung der Länder oder des Bundes laut wurden.

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