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Infoblatt Gewerkschaften und Tarifauseinandersetzungen

Lohnfindung, Tarifautonomie, Tarifverträge und Tarifverhandlungen.

Aufgabe von Gewerkschaften
Gewerkschaften sind Interessenvertretungen von Arbeitnehmern, die sich zur Wahrung ihrer gemeinsamen Arbeitnehmerinteressen freiwillig und auf Dauer zusammengeschlossen haben. Gewerkschaften sollen in Deutschland unabhängig von politischen Parteien, Kirchen, Staat und Arbeitgebern sein und die Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Zu den Aufgaben von Gewerkschaften gehören nicht nur die Lohnfindung und arbeitsrechtliche Gestaltung des Arbeitsverhältnisses, sondern auch alle Fragen der Mitglieder, die mit ihrer Arbeit und ihrer Sozialversicherung zusammenhängen. Außerdem unterstützen Gewerkschaften ihre Mitglieder bei Arbeits- und Sozialgerichtsprozessen. Gewerkschaften gibt es bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Mittlerweile sind die deutschen Gewerkschaften zu sehr großen Organisationen herangewachsen. Die Dachorganisation ist der DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund). In ihm sind acht Einzelgewerkschaften, wie z. B. Verdi (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) mit etwa 2,36 Millionen Mitgliedern, organisiert. In den letzten Jahren sind die Gewerkschaften von einem zunehmenden Mitgliederschwund betroffen, problematisch wird dadurch die Organisierbarkeit der Arbeitnehmerschaft.

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