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Infoblatt Emissionshandel

Informationen zum Emissionshandel


Ablauf des Emissionshandels (Klett)

Das Prinzip des Emissionshandels beruht darauf, dass der Ausstoß von Treibhausgasen einen Verbrauch natürlicher Ressourcen darstellt, für den die einzelnen Verursacher entsprechende Berechtigungen, die ihrem Anteil am Gesamtausstoß entsprechen müssen, benötigen. Um den Verbrauch der natürlichen Ressourcen greifbar zu machen, werden die produzierten Mengen an klimaschädlichem Treibhausgas monetär erfasst und somit handelbar gemacht.
Festgeschrieben wurde die Möglichkeit des Handels mit Emissionen im 1997 verabschiedeten Kyoto-Protokoll. Im Zuge der weltweiten Klimaerwärmung verpflichteten sich 38 Industriestaaten hier erstmals bis 2012 den Ausstoß der sechs als Treibhausgase bezeichneten Verbindungen Kohlendioxid, Methan, Lachgas, teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid um insgesamt 5,2 % bezogen auf den Stand im Jahr 1990 zu reduzieren.
Die im Kyoto-Protokoll fixierten Regelungen sehen für die Staaten, die das Protokoll ratifiziert haben, eine festgesetzte Menge an Emissionsberechtigungen vor, die mittels nationaler Allokations- bzw. Zuteilungspläne auf die durch die Verordnung erfassten emittierenden Anlagen verteilt, d. h. den Betreibern dieser Anlagen zugesprochen werden. Zwar startet der internationale Handel nach der Maßgabe des Protokolls erst im Jahr 2008, doch hat z. B. die EU in ihrer Richtlinie zur Einrichtung und Ausgestaltung eines Systems für Emissionsrechtehandel eine verbindliche Teilnahme ihrer Mitgliedsstaaten ab dem Jahr 2005 initiiert.
Im April 2006 haben sich in den USA, die das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert haben, sieben Staaten an der Ostküste zur Regional Greenhouse Gas Initiative (RGGI) zusammengeschlossen, um einen Emissionshandel mit Treibhausgasen zu etablieren. 2007 folgte mit der Western Climate Initiative (WCI) das Pendant an der Westküste. Der WCI gehören sechs US-amerikanische sowie zwei kanadische Bundesstaaten an.
Zwischen diesen beiden Initiativen und den Staaten der EU wurde im Oktober 2007 eine internationale Partnerschaft zum Emissionshandel (ICAP) zur Vernetzung der weltweit existierenden und geplanten Handelssysteme vereinbart. Daher steht ICAP grundsätzlich auch anderen Staaten offen.
Weitere Staaten, die auf absehbare Zeit einen verbindlichen nationalen Handel mit Treibhausgasen einführen wollen, sind u. a. Australien (ab 2012) und Neuseeland (ab 2008).

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