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Infoblatt EFTA

Struktur und Ziele der EFTA, EWR-Abkommen


Screenshot EFTA-Homepage (www.efta.int)

Die Europäische Freihandelszone (EFTA) ist ein handelspolitischer Zusammenschluss mehrerer europäischer Staaten. Sie wurde 1960 von Österreich, Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Portugal, Schweden und der Schweiz als Reaktion auf die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gebildet. Später kamen Finnland (1961, als assoziiertes Mitglied), Island (1970) und Liechtenstein (1991) hinzu. Das Ziel der EFTA war die Schaffung eines Freihandelsraumes in ihren Grenzen und die Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in ganz Westeuropa, einschließlich der EWG. Bis 1967 wurden die internen Zölle abgeschafft, 1973 wechselten Großbritannien und Dänemark in die EWG, Portugal im Jahre 1986, Österreich, Schweden und Finnland 1995. Seitdem gehören der EFTA nur noch die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein an. Zwischen der EFTA und der EU bestehen zahlreiche Handels- und Zollabkommen, seit 1991 wurde ein gemeinsamer Binnenmarkt, der Europäische Wirtschaftsraum (EWR), vereinbart. 1996 wurden Freihandelsabkommen mit Tunesien und Marokko abgeschlossen und Verhandlungen mit Ägypten und der PLO geführt. Seitdem bestehen auch Ministerkontakte zur ASEAN. Die Verwaltung der EFTA liegt bei einem Rat, der aus Regierungsvertretern der Mitgliedsstaaten besteht. Dieser tagt dreimal im Jahr und überwacht den Abbau der Zollschranken. Er wird durch ständige Ausschüsse in seiner Arbeit unterstützt. Die Organisation hat ihren Sitz im schweizerischen Genf.

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