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Infoblatt Die Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland (seit 1949)

Übersicht über alle Amtsträger seit 1949


Bundeskanzleramt (MEV)

Die Bezeichnung "Bundeskanzler" steht für den Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland, er ist das oberste Organ der Exekutive. Er bestimmt die Richtlinien der Politik und leitet die Regierung und auch deren Geschäfte. Der Bundeskanzler koordiniert auch die einzelnen Bundesministerien und trägt die Verantwortung für die Tätigkeiten seiner Minister (Kabinettsprinzip). 2005 wurde zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik eine Frau – Angela Merkel – zum "Bundeskanzler" gewählt.
Wie der Bundeskanzler seine, durch das Grundgesetz anerkannte Macht als Regierungschef ausübt, hängt von seiner Persönlichkeit, seiner Position innerhalb der eigenen Partei und der Zusammensetzung der Bundesregierung (Koalition) ab.
Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten auf vier Jahre vom Bundestag gewählt und dann vom Bundespräsidenten ernannt (Art. 63 GG). In dieser Zeit steht er der Regierung vor.
Ein Wechsel des Bundeskanzlers kann innerhalb oder am Ende einer Legislaturperiode passieren: Die Mitglieder des Bundestages stellen ein konstruktives Misstrauensvotum, weil sie mit der Regierung insgesamt nicht zufrieden sind; der Kanzler tritt zurück oder stirbt während seiner Amtszeit; der Verlust des Kanzleramtes findet durch Neuwahlen oder durch einen Koalitionswechsel statt.
In der bisherigen Geschichte haben lediglich zwei Kanzler ihre Amtszeit am Ende einer Legislaturperiode beendet: Dies waren Helmut Schmidt (SPD) (1974 - 1982 = zwei Legislaturperioden) und Helmut Kohl (CDU) (1982 - 1998 = vier Legislaturperioden).
Die Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland im Einzelnen waren:

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