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Infoblatt Der Bundesrat
Der Bundesrat als Länderorgan der Bundesrepublik, seine Aufgaben und Ausschüsse
Der Bundesrat ist die zweite Kammer des Parlaments und die Vertretung der Bundesländer auf gesamtstaatlicher Ebene. Er setzt sich aus den Mitgliedern der Länderparlamente zusammen, die an die Weisungen ihrer Landesregierungen gebunden sind. Der Bundesrat ist ein wichtiger Teil des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland und ein kontinuierliches Organ ohne Legislaturperioden.
Der Bundesrat kann gegen Gesetze ein Veto einlegen, die vom Bundestag beschlossen wurden. Gesetzesbeschlüsse können somit aber nur verzögert, nicht aber verhindert werden.
Will der Bundesrat einem Gesetz nicht zustimmen, tritt der Vermittlungsausschuss, bestehend aus Mitgliedern beider Kammern, als vermittelnde Instanz zwischen Bundestag und Bundesrat in Kraft. Ein Kompromiss wird erarbeitet, den dann erneut der Bundesrat zu beschließen hat.
Der Bundesrat kann gegen Gesetze ein Veto einlegen, die vom Bundestag beschlossen wurden. Gesetzesbeschlüsse können somit aber nur verzögert, nicht aber verhindert werden.
Will der Bundesrat einem Gesetz nicht zustimmen, tritt der Vermittlungsausschuss, bestehend aus Mitgliedern beider Kammern, als vermittelnde Instanz zwischen Bundestag und Bundesrat in Kraft. Ein Kompromiss wird erarbeitet, den dann erneut der Bundesrat zu beschließen hat.
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